66 000 Euro Schaden sollen bei den Phishing-Aktionen vom 4. bis 6. März 2015 entstanden sein. Foto: Haramis Kalfar / Fotolia.com

Internet-Betrüger wegen Geldwäsche angeklagt. Übergabe der Beute an Tankstelle in Reutlingen.

Freudenstadt - Zu Geldstrafen in Höhe von 9600 und 5950 Euro wurden zwei 25- und 27-jährige Männer vor dem Freudenstädter Amtsgericht verurteilt. Sie hatten sich als Mittäter beim sogenannten Phishing in sechs Tateinheiten wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar gemacht.

Auf der Anklagebank saßen zwei kleine Fische, die den Fahndern ins Netz gegangen waren und zu Mittätern bei einem organisierten Verbrechen geworden sind. Sie hätten billigend in Kauf genommen, dass andere zu Schaden kommen, sagte die Staatsanwältin in ihrer Anklage.

Die Geschichte, die zur Anklage führte, klingt recht naiv. Im Februar vorigen Jahres wurde der jüngere der beiden in einer Kneipe in Tübingen von einem "seriös aussehenden älteren Mann" angesprochen und um einen Gefallen gebeten, bei dem er sich ein Zubrot von 200 Euro verdienen konnte. Der junge Mann, der aus Freudenstadt stammt, hielt sich in Tübingen auf, um den Blockunterricht während seiner Ausbildung zu besuchen. Die 200 Euro schienen ihm verlockend.

Vertrauen der jungen Männer erschlichen

Der ältere Mann gab sich als Geschäftsmann aus, der im Ausland einen Autohandel betreibe und Probleme mit der Geldüberweisung nach Deutschland habe. Er bräuchte für eine einmalige Aktion die Kontodaten des Auszubildenden. Dieser müsse nach der Transaktion das Geld lediglich abheben und ihm aushändigen.

Der Mann, der sich David nannte, erschlich sich an jenem Abend das Vertrauen des jungen Mannes, der eine Kneipentour hinter sich und schon etwas getrunken hatte. Der junge Mann gab ihm seine Kontodaten und ließ sich sogar noch dazu überreden, einen Freund anzuwerben, sodass auch dieser dem vermeintlichen Geschäftsmann seine Daten für eine Transaktion gab.

Dem war die Sache jedoch nicht ganz geheuer, und er fragte nach, ob das Geschäft auch nichts mit Drogen zu tun habe. Als der Mann verneinte, habe man Kontodaten und Handynummern ausgetauscht. "Irgendwann war dann das erste Geld auf dem Konto", sagte einer der beiden Angeklagten. Es blieb jedoch nicht bei einer Überweisung, sondern es gingen in der Zeit vom 4. bis 6. März 2015 auf die Konten der beiden Männer mehrere hohe Geldbeträge ein, die am gleichen Tag abgehoben wurden und in Reutlingen an einer Tankstelle übergeben wurden. Insgesamt entstand in den drei Tagen ein Schaden von rund 66 000 Euro, der als Geldwäsche und gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wurde.

Der Hintermann habe Druck gemacht mit Drohungen wie "ich weiß alles über euch", erzählte einer der jungen Männer. Das Geld, das auf die Konten der vermeintlich ahnungslosen Männer transferiert wurde, stammte aus einer sogenannten Phishing-Aktion, einer Art von Computerkriminalität. Durch den Diebstahl von Pin- und Tan-Nummern wurden von den Bankkonten dreier Personen aus Bayern die Gelder transferiert. Aufgeflogen ist das Ganze, als einem aufmerksamen Mitarbeiter der Sparkasse, der für die Phishing-Überwachung zuständig ist, die großen Einzahlungen und die Barauszahlungen kurz darauf spanisch vorkamen und die Konten der beiden "Geldwäscher" daraufhin gesperrt wurden.

Verteidiger verweist auf Naivität der Angeklagten

Die Bank erstattete bei der Polizei Anzeige wegen vermuteter Geldwäsche. Eine Barabhebung über rund 16 000 Euro konnte so noch verhindert und an dem rechtmäßigen Eigentümer zurücküberwiesen werden. Die Staatsanwältin plädierte auf eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigem Betrug in sechs Fällen. Der Verteidiger legte dem Gericht nahe, eher eine Geldstrafe zu verhängen, da die beiden sehr naiv gewesen seien, zudem Ersttäter ohne Voreintragungen und sich über das Ausmaß ihrer Taten nicht bewusst waren. Mit der Preisgabe ihrer Kontodaten hätten sie "das Tor zur Hölle geöffnet", sagte er.

Richterin Jennifer Dallas-Buob verurteilte die beiden Angeklagten, auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zur Verurteilung als "vorsätzliche Geldwäsche" reiche es nicht ganz, obwohl klar sei, dass es "stinkt", sagte sie. Dass beide keine Angaben zu den Hintermännern, den eigentlichen Tätern gemacht hätten, sei belastend gewesen.