Verhandlung: 37-Jähriger hat Rentner bei vermeintlichem Diamanten-Deal 16.000 Euro aus der Tasche gezogen.

Freudenstadt - Wer sich mit dunklen Gestalten abgibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er selbst zum Opfer wird. So erging es einem 86-Jährigen aus einer Kreisgemeinde, als er bei einem Diamantendeal den großen Reibach witterte. Vor dem Schöffengericht in Freudenstadt musste sich ein 37-Jähriger verantworten. Er hatte dem Rentner mit Versprechungen insgesamt 16.000 Euro aus der Tasche geleiert.

Diamanten haben seit jeher etwas Faszinierendes. Für einen mittlerweile 86-jährigen Mann aus dem Kreisgebiet schienen die funkelnden Steinchen eine sichere Geldanlage zu sein. Bereits seit mehreren Jahren hatte er Kontakte zu mehr oder weniger zwielichtigen Diamantenhändlern und immer mal wieder Edelsteine ge- und wieder verkauft, ohne dass davon seine Familie Genaueres mitbekam.

Der Diamantenfreund war wohl aber unter den Händlern bekannt – auch unter den unseriösen. Immer wieder wurden ihm telefonisch neue Geschäfte angeboten. So kam es auch zum Kontakt mit dem 37 Jahre alten Angeklagten. Oberstaatsanwalt Paul Trick verlas die Anklageschrift, in der dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, 2011 in sieben Fällen den alten Mann mit Geldforderungen und falschen Versprechungen hinters Licht geführt zu haben. Zwischen Mai und Juli 2011 rief er des Öfteren aus Spanien an und machte dem Schwarzwälder ein vermeintlich interessantes Diamantengeschäft schmackhaft. Doch zuvor sollten immer wieder Vorauszahlungen getätigt werden, entweder per Überweisung oder mittels Bargeldtransfer.

Und der Geschädigte zahlte tatsächlich. Immer wieder flossen hohe Geldbeträge auf den Namen des Angeklagten nach Spanien, ohne dass der Schwarzwälder dafür Diamanten bekam. Insgesamt entstand dem 86-Jährigen in diesem Zeitraum ein Schaden von rund 16 000 Euro.

Der Angeklagte sah sich in der Opferrolle. Nach dem Tod seiner Mutter im März 2011 habe er in Deutschland seine Zelte abgebrochen und sei nach Spanien gezogen. Zwei "Geschäftspartner aus dem Milieu", die er kurz zuvor kennengelernt hatte, hätten ihn zu dem Umzug überredet, sagte er. Seine Aufgabe sei es gewesen, "ein bisschen zu telefonieren" und seinen Namen für die Kontoeröffnung und die Transfers herzugeben. Er sollte das Bargeld abheben und den beiden anderen weiterleiten. Als Gegenleistung hätten die Komplizen immer mal wieder mit ihm "Party gemacht" und ihn zum Essen und Feiern eingeladen. Er habe nicht viel von dem Geschäft verstanden und auch vermutet, dass es nicht ganz rechtens ist, was er macht.

Plötzliche Gedächtnislücken kann der Richter füllen

Nachdem sich beim Angeklagten zuvor angebliche Gedächtnislücken aufgetan hatten und er sich an die Barabhebungen seinerseits nicht mehr erinnern konnte, zeigte er sich später geständig. Immerhin hatte Richter Axel Benz dem 37-Jährigen eine Kopie der Abhebungen der Bank aus Spanien mit seiner Unterschrift vorgelegt.

"Mein Vater war empfänglich für solche Sachen", sagte der Sohn des geschädigten alten Mannes im Zeugenstand aus. "Ich wusste, dass er Deals am Laufen hatte und auch mit Diamanten gerne handelte." Mittlerweile hätten die Kinder das Konto des Vaters sperren lassen, sodass keine Geschäfte dieser Art mehr möglich seien.

Staatsanwalt Paul Trick forderte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für den Angeklagten. Zusätzlich soll er 200 Sozialstunden leisten, denn eine finanzielle Strafe könne der Mann, der derzeit tageweise in einer Tankstelle arbeitet, nicht stemmen. Die Staatsanwaltschaft sieht die Hauptschuldigen in den beiden "Geschäftspartnern". Den Angklagten könne man indes nur wegen Beihilfe verurteilen. Die Verteidigung sah den Fall ähnlich gelagert. Der Angeklagte sei nur als Strohmann benutzt worden, ein kleiner Fisch, meinte der Verteidiger. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Benz einigte sich auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Zusätzlich verhängte es 180 Sozialstunden. Der Angeklagte werde nicht wegen Mittäterschaft, sondern wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt, sagte der Richter. Haupttäter in dieser Sache seien die beiden Komplizen, die bereits verurteilt worden seien. Einer davon sei auf der Flucht und werde per internationalem Haftbefehl gesucht.