Wegen gemeinschaftlichen Betrugs, Urkundenfälschung, der Vorspiegelung falscher Tatsachen, Betrugs und versuchten Betrugs musste sich ein 50-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Foto: SB-Archiv

Angeklagter verschafft sich Kredite mit gefälschten Unterlagen und kann Schulden nicht bezahlen.

Freudenstadt - Wegen gemeinschaftlichen Betrugs, Urkundenfälschung, der Vorspiegelung falscher Tatsachen, Betrugs und versuchten Betrugs musste sich ein 50-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Er war zusammen mit seiner Ehefrau angeklagt. Diese erschien jedoch nicht persönlich, sie war verhandlungsunfähig und wurde durch ihren Anwalt vertreten. Sie habe auch von der ganzen Geschichte keine Ahnung gehabt, sagte der Angeklagte.

Seine Frau habe ihm blind vertraut und alle Unterschriften, die er für seine "Aktionen" benötigt habe, blanko geleistet. Staatsanwalt Paul Trick verlas die Anklageschrift, deren Punkte teilweise noch aus dem Jahr 2011 stammten. Damals hatte der Anklagte bei einer Bank einen Kredit in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Er erhielt das Geld auch problemlos, nachdem er seine eigene richtige Gehaltsabrechnung (brutto 5800 Euro) und eine gefälschte seiner seit 2007 arbeitslosen Ehefrau über 3700 Euro netto vorgelegt hatte. Mit der Bedienung des Kredits war das kinderlose Ehepaar von Anfang an überfordert. Nach unregelmäßigen Rückzahlungen wurde ab März 2013 gar nicht mehr getilgt.

Doch im Herbst 2011 hatte es mit einem weiteren Kredit bei der selben Bank nochmal genauso geklappt, auch um die Löcher aus dem ersten Kredit stopfen zu können. Wieder wurde eine falsche Abrechnung der Ehefrau vorgelegt und dazu ein gefälschter, selbst gestalteter Kontoauszug einer anderen Bank mit erfundenen Posten und einem Guthaben von rund 6000 Euro. Die Bank zahlte daraufhin 35.000 Euro Kreditsumme aus. Der Angeklagte, der vor Gericht als intelligenter Geschäftsmann auftrat, machte mit seiner Masche einfach weiter, als wäre es ganz normal.

Im November 2012 wandte er sich zur Abwechslung an ein anderes Kreditinstitut und bat um einen Privatkredit über 25.000 Euro. Die Sicherheiten waren die üblichen. Diesmal klappte es aber nicht, denn die Postbank stellte Nachforschungen an und erkannte den Betrug. Statt des Geldes gab es eine Anzeige. Hinzu kommt noch ein Kontokorrentkredit über 37.000 Euro, den eine weitere Bank dem Angeklagten ausbezahlte. Hier gab er ganz dreist an, den Kredit als Überbrückung zu benötigen, denn er erwarte einen größeren Zahlungseingang durch den Verkauf einer Immobilie. Die vorgelegte notarielle Urkunde war aber selbst gemacht und so gut und glaubhaft, dass die Bank den Kredit bezahlte und keine Bedenken hatte. Vor dem Gerichtsvollzieher versicherte der seit Anfang 2014 arbeitslose Geschäftsmann im Juni diesen Jahres an Eides statt, eine neue Arbeitsstelle bei einer Firma zu haben und ein Bruttogehalt von 7500 Euro zu erwarten. Der Beschuldigte zeigte sich in fast allen Anklagepunkten geständig, reumütig und bereit, alle Schulden – mittlerweile 80.000 bis 90.000 Euro – zurückzahlen zu wollen, sobald er wieder Arbeit gefunden habe.

Er sei in finanzielle Schwierigkeiten geraten, als seine Mutter in eine Pflegeeinrichtung kam und sein Schwiegervater später auch noch pflegebedürftig wurde, erklärte er. Sozialleistungen wollte er keine haben. "Der Anfang vom Ende" sei mit seiner Arbeitslosigkeit im Januar diesen Jahres gekommen.

Amtsgerichtsdirektor Axel Benz bezeichnete den Angeklagten als eloquenten Mann, der nach außen vertrauenserweckend erscheine und gleichzeitig als Hochstapler und ausgewitzten Betrüger, der mit seinem Einkommen eigentlich hätte auskommen müssen und wohl über seine Verhältnisse gelebt habe. Dass die Ehefrau nur eine Mitläuferin war, glaubte er.

Vor seinem Urteil entschloss sich Richter Axel Benz zu einem Beratungsgespräch mit dem Staatsanwalt und den Verteidigern über das "Gesamtpaket". Das Urteil des Richters lautete schließlich ein Jahr und fünf Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt auf drei Jahre, wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen, Betrugs und versuchten Betrugs, dazu 150 Sozialstunden und die Bereitschaft, sich einer Psychotherapie zu unterziehen, um die Probleme, die zu den Taten geführt haben, aufzuarbeiten. Sobald der Angeklagte wieder Arbeit gefunden hat, muss er mit der Tilgung seiner Schulden beginnen.