Motorradfahrerin muss Bus ausweichen, stürzt und verletzt sich. Richter kann Mann Tat nicht nachweisen.

Freudenstadt - Mit einem Freispruch endete die Hauptverhandlung beim Freudenstädter Amtsgericht gegen einen Busfahrer aus dem Kreis, gegen den ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung vorlag. Am 8. November fuhr der Busfahrer wie seit vielen Jahren auf seiner Linie auf der Landstraße 404 vom Wolftal über Zwieselberg nach Freudenstadt.

An jenem Samstag, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sei der Busfahrer jedoch in einer Rechtskurve kurz nach Zwieselberg zu weit über die Mittellinie gefahren, so dass eine entgegenkommende Motorradfahrerin mit ihrer Suzuki einer Kollision ausweichen musste, dabei den Randstreifen streifte und stürzte. Sie zog sich beim Sturz Prellungen an der Hüfte und einen Kreuzbandriss am linken Knie zu.

Die 52-Jährige sagte aus, sie sei eine langjährige und gute Motorradfahrerin und sei mit ihrem Mann, der vor ihr fuhr, an besagtem Tag von Freudenstadt Richtung Zwieselberg gefahren. Der Bus sei deutlich auf ihrer Fahrbahn gefahren. Ihr Mann sei gerade noch am Bus vorbeigekommen, aber ihr hätte er keinen Platz mehr gelassen, so dass sie ausweichen musste. Dabei hätte es ihr das Hinterrad weggerissen und sie sei gestürzt. Der Bus sei einfach weitergefahren. Nachdem ihr Ehemann gemerkt hatte, dass sie nicht mehr hinter ihm fuhr, sei er zurückgekommen und habe die Polizei verständigt.

Der angeklagte Busfahrer sagte bei der Verhandlung aus, er könne sich an keine prekäre Situation an jenem Tag erinnern. Er sei normalerweise ein vorsichtiger Fahrer, versicherte er. Auch eine Frau, die an jenem Tag ganz vorne im Bus gesessen hatte, konnte sich an keine besonderen Vorfälle bei dieser Fahrt erinnern.

Der Ehemann der Klägerin sagte als Zeuge aus, es hätte ihn wütend gemacht, dass der Bus einfach weitergefahren war, als er seine Frau verletzt im Graben fand. Erinnern konnte er sich nur noch daran, dass es ein Linienbus gewesen ist und an ein grün-gelbes Logo auf dem Bus, aber nicht an ein Kennzeichen oder an eine Aufschrift. Daraufhin ermittelte die Polizei und vermutete, dass der angeklagte Busfahrer am besagten Tag zur Tatzeit auf dem Zwieselberg unterwegs gewesen sein müsste.

Ein Polizeibeamter, der zum Unfallort gerufen wurde, berichtete dem Gericht allerdings, dass bei der Erstbefragung am Unfallort nur die Rede von einem "beigen Bus" war, nicht von einem farbigen Logo. Die verletzte Frau konnte sich an Einzelheiten am Bus gar nicht erinnern. Aber da samstagabends nicht mehr viele Busse auf dem Zwieselberg unterwegs sind, kam man bei den Ermittlungen auf den Angeklagten.

Nach der Beweisaufnahme plädierte die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch des Angeklagten. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser in irgendeiner Art und Weise am Unfall beteiligt gewesen sei, es seien nur Vermutungen, sagte die Staatsanwältin. Widersprüchliche Aussagen des Ehepaares und die Angaben des Polizisten bezüglich des Aussehens des Busses seien vorhanden. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte fahrlässig die Gesundheit der Motorradfahrerin beeinträchtig hat. Der Verteidiger sah das ebenso. Richter Axel Benz sprach den Angeklagten frei. "Es reicht nicht aus, um eine Täterschaft nachzuweisen", so Benz.