Ein Fernsehtechnikermeister musste sich vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Foto: Archiv

Fernsehtechnikermeister muss sich wegen Versicherungsbetrugs und Vorspiegelung falscher Tatsachen verantworten.

Freudenstadt - Versicherungsbetrug und Vorspiegelung falscher Tatsachen lautete die Anklage, wegen der sich ein Fernsehtechnikermeister aus dem Kreisgebiet vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten musste. Dabei war der Mann zunächst einmal Ofer eines Diebstahls geworden.

Es war der 9. Mai 2013, als der Laden des Angeklagten von einem nächtlichen Dieb heimgesucht wurde. Dieser hebelte im hinteren Hausteil ein Fenster auf und klaute fünf Digitalreceiver im Wert von etwa 400 Euro. So hatte es der Dieb, ein 19-Jähriger, bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt. Der junge Mann war später vom Amtsgericht Rottweil wegen Diebstahls und Sachbeschädigung in 13 Fällen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Als der Geschäftsinhaber am Morgen nach dem Einbruch die Polizei verständigte, gab er zunächst an, das zehn bis 15 Receiver gestohlen worden seien. Den ermittelnden Polizeibeamten kam das spanisch vor. Auch, weil »das Regal, wo die Receiver standen, noch ziemlich voll war, und es lagen auch noch welche auf dem Boden«, sagte einer der beiden bei seiner Befragung im Zeugenstand. »Ich bin nicht näher darauf eingegangen, habe die Fehlmenge aber angezweifelt.«

25 Receiver als gestohlen gemeldet

Total überrascht war der Beamte dann allerdings, als er ein paar Wochen später die Versicherungsaufstellung sah, auf der 25 Receiver als gestohlen gemeldet worden waren. Zusammen mit dem zweiten ermittelnden Polizisten, der ebenfalls nach der Tat im Geschäft war, und dem die Fehlmenge auch suspekt vorkam, hat der Beamte ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen wegen des Verdachts auf Betrug in die Wege geleitet.

Die Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft lautete Betrug, die Unwahrheit gesagt zu haben, und die Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Versicherung hatte im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben, die angegebene Schadenssumme nach Abzug eines Selbstbehalts beglichen. Als Zeuge versicherte der bereits verurteilte Dieb fünf Geräte gestohlen zu haben, die später auch sichergestellt werden konnten und der Versicherung übergeben wurden. Die beiden ermittelnden Polizeibeamten bestätigten dies und waren von der Glaubhaftigkeit der Aussage überzeugt.
Richterin glaubt der Aussage des Geschäftsmanns nicht

Richterin Jennifer Dallas-Buob fragte den angeklagten Geschäftsmann, wie er auf eine Fehlmenge von 25 Receiver gekommen sei. Der antwortete, er wisse nicht, was er in seinem Geschäft stehen habe, er könne nicht einmal sagen, wie viele Waschmaschinen und Wäschetrockner er momentan dort stehen habe, ob das fünf oder fünfzehn seien. Er verlasse sich ganz auf sein Warenwirtschaftssystem im Computer. Aufgrund der Inventurliste, die er ausgedruckt habe, sei eine Fehlmenge von 25 herausgekommen und die habe er angegeben. »Ich hatte nie eine Veranlassung, zu zählen.«

Aufgrund eines Fotos, das die Polizeibeamten nach der Tat von dem Regal, auf dem die Receiver gestanden haben sollen, gemacht hat, fragte sich die Richterin, wo denn da noch 25 weitere Receiver gestanden haben sollen. Der Unterschied zwischen fünf und 25 sei schon gravierend, das mache sie stutzig. Außerdem sollte man als Geschäftsmann einen gewissen Überblick über den Warenbestand im Geschäft haben. Weil von Seiten der Versicherung bei der Hauptverhandlung kein Zeuge anwesend war, was laut Richterin aber erforderlich gewesen wäre, verschob sie kurzerhand die Strafsache und setzte einen Fortsetzungstermin fest zu dem weitere Zeugen geladen werden.