"Pflegegipfel" im Kreis Freudenstadt (von links): Uwe Raible, Norbert Beck, Reinhard Geiser, Stefanie Simet, Uwe Nübel, Roland Wiesler, Peter Kuptz, Reinhardt Schmid und Stefan Teufel. Foto: VSD Foto: Schwarzwälder-Bote

Seniorenheime: Neue Landesverordnung / VSD: Verlust von 30 Prozent der Plätze

Kreis Freudenstadt. Wie soll die stationäre Versorgung von Menschen im Alter im Landkreis Freudenstadt künftig aussehen? Die neue Landesheimbauverordnung bringt Probleme mit sich. Mit dem Thema hat sich jetzt der Verein Sozialer Dienstleister (VSD) beschäftigt, dem Vertreter der Einrichtungen und Träger der Häuser angehören.

Dazu gab es einen Runden Tisch im Waldheim Tonbach in Baiersbronn. Vom Landkreis nahmen der Erste Landesbeamte Reinhard Geiser, die zuständige Dezernentin Stefanie Simet sowie Amtsleiter Peter Kuptz vom Ordnungsamt teil, teilt der Verein mit. Ferner waren die Landtagsabgeordneten Stefan Teufel und Norbert Beck gekommen. Teufel ist Vorsitzender des Arbeitskreises Soziales und Integration sowie gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Vom VSD saßen der Vorsitzende Uwe Raible, sein Stellvertreter Uwe Nübel sowie die Beiräte Reinhard Schmitt (Geschäftsführer der Diakoniestation Freudenstadt) und Roland Wiesler am Tisch.

Der Vorsitzende des Vereins Sozialer Dienstleister berichtete zunächst über die derzeitige Situation der Versorgung von Menschen im Alter im Landkreis. In 28 Pflegeheimen werden derzeit 1235 Betten vorgehalten. Die meisten Einrichtungen sind kleine privatgewerbliche Heime mit bis zu 70 Plätzen. 2019 ist die neue Landesheimbauverordnung umzusetzen, die 2009 in Kraft getreten ist. Dann dürfen zum Beispiel Doppelzimmer nicht mehr b elegt werden, und Einzelzimmer müssen mindestens 14 Quadratmeter haben.

Sofern die Verordnung vollumfänglich umgesetzt werde, sei zu befürchten, dass im Landkreis etwa 30 Prozent der Heimplätze verloren gehen. Dadurch könne eine "massive Unterversorgung mit stationären Plätzen" entstehen. Zudem, so Raible weiter, unterliege der Landkreis einem starken Zuzug überwiegend älterer Menschen, was den künftigen Bedarf an wohnortnaher Versorgung erhöhe. Die durch die Verordnung verlorenen Heimplätze könnten nur durch teure Ersatzbauten kompensiert werden. Damit würde der Landkreis erheblich finanziell belastet. Einige der kleinen Pflegeheime müssten für immer schließen. Deshalb hoffe der Verein auf eine großzügige Auslegung der Befreiungsmöglichkeiten.

Im Verlauf der Diskussion habe sich Stefan Teufel dahingehend geäußert, dass es Ziel der Landespolitik sei, dezentrale und bezahlbare Einrichtungen in den Landkreisen vorzuhalten und eine stationäre Versorgung sicherzustellen. Dabei gelte aber der Grundsatz "ambulant vor stationär". Allerdings hat sich die grün-schwarze Landesregierung im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die neue Landesheimbauverordnung nochmals auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen sei. Er selbst sehe die Lösung vor allem in der Doppelzimmer-Frage darin, sich auf eine 80-zu-20-Prozent-Regelung mit den Grünen zu verständigen, wie sie auch in Bayern umgesetzt werde.

Reinhard Geiser wies in dem Gespräch nochmals auf die Besonderheiten der gewachsenen Strukturen im Landkreis hin. Etliche Heime seien aus ehemaligen Gasthäusern entstanden und hätten bisher stets den gültigen Vorschriften entsprochen. Aus persönlicher Erfahrung könne er nur Gutes über die Versorgung von Angehörigen in einer kleinen Einrichtung im Landkreis berichten.

Kompromiss in Sicht?

Der Verein Sozialer Dienstleister soll nun die aus seiner Sicht kritischen Punkte nochmals zusammenfassen. Dies, so Stefan Teufel, würde ihm helfen bei den weiteren Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, zu einer praktikablen Lösung zu gelangen. Beim abschließenden Rundgang durch das Waldheim Tonbach hätten die Teilnehmer "nochmals persönlich sehen und erleben dürfen, dass nicht nur die Größe eines Zimmers für die Lebensqualität im Alter maßgeblich sein muss".