Vor dem Amtsgericht Freudenstadt musste sich ein 22-jähriger Mann verantworten. Foto: Archiv

22-Jähriger vom Amtsgericht Freudenstadt verurteilt. Alkoholisiert Unfall gebaut. Insassen nicht angeschnallt.

Freudenstadt - Einen folgenschweren Verkehrsunfall hatte ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis in der Nacht des 3. Januar verursacht. Am Montag verurteilte ihn das Amtsgericht dafür.

Bei dem Unfall war der Beifahrer, Freund und Cousin des Mannes, ums Leben gekommen. Der Verursacher war in jener verhängnisvollen Nach zu schnell gefahren; außerdem hatte er Alkohol getrunken.

Elf Zeugen berichteten vor Gericht, was sich damals abgespielt hatte. Sie waren am 2. Januar beim Fußballturnier in Klosterreichenbach. Beim Fest danach hatte der Angeklagte mitgefeiert. Sie hätten alle Spaß gehabt und Bier getrunken. So räumte der Angeklagte ein, ab 16 Uhr zunächst zwei Halbe und nach einer Pause von etwa zwei Stunden bis Mitternacht wiederum drei 0,3-Liter-Flaschen Pils getrunken hatte. Eigentlich, erinnerten sich einige Zeugen, wollte der 22-Jährige das Auto stehen lassen und mit dem Zug nach Hause fahren. Auch hatten einige Zeugen bei der Polizeivernehmung direkt nach dem Unfall geschildert, dass dem Fahrer sogar der Autoschlüssel abgenommen worden war, um die Autofahrt zu verhindern. Vor Gericht erinnerte sich jedoch niemand mehr daran.

Tatsache war jedoch, dass sich der junge Mann, der wohl eher zufällig seinen Cousin getroffen hatte, diesen im Auto mit nach Hause nehmen wollte. Gegen 1.15 Uhr geschah der Unfall. Der Wagen des Verursachers geriet auf den Randstreifen. Panisch versuchte der Fahrer dann wohl, gegenzulenken. Er übersteuerte den Wagen. Das Auto rammte einen Baum links neben der Straße, schleuderte zurück auf die rechte Seite und krachte in eine Mauer. Beide Männer waren nicht angeschnallt. Der Beifahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und starb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer erlitt mehrere Bein- und Rippenbrüche und ist auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder arbeitsfähig.

Zum Zeitpunkt der Blutentnahme nach dem Unfall hatte der Unfallfahrer noch zwischen 0,6 und 0,8 Promille intus. Außerdem war er zu schnell auf obendrein noch regennasser Fahrbahn unterwegs, wie ein Gutachter aufgrund der Spuren errechnet hatte. Der Fahrer muss wohl zwischen 100 und 118 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt haben; erlaubt sind an der Unfallstelle 70 Km/h.

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Damit sei der Angeklagte "noch gut weggekommen", so Gross. Da der Angeklagte geständig war, sein "katastrophales Fehlverhalten" deutlich bereute und keine Vorstrafen hatte, muss er nicht ins Gefängnis. Der Führerschein bleibt bis auf weitere vier Monate eingezogen. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 2500 Euro zugunsten des Jugendfonds des Kreises bezahlen.