Justitia hat entschieden: Wegen Computerbetrugs wurde ein Informatiker zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder-Bote

Informatiker bestellt Waren im Wert von 8000 Euro auf Kosten seiner Ex. Freudenstädter Amtsgericht: Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Freudenstadt - Vor dem Freudenstädter Amtsgericht musste sich ein aus dem Landkreis Freudenstadt stammender 54-jähriger Mann verantworten, der des Computerbetrugs in besonders schwerem Fall angeklagt war.

Die Anzeige hatte seine bereits von ihm geschiedene Frau erstattet, die nun aber auf ihrem Aussageverweigerungsrecht bestand und nicht zur Verhandlung erschienen war. Für sie sei der Fall "erledigt", hatte sie dem Gericht mitgeteilt. Letztlich verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten zur Bewährung und einer Geldstrafe.

Die dem Informatiker vorgeworfenen Vergehen datierten bereits auf Oktober 2009. Laut Anklageschrift hatte der Mann zunächst seiner Frau die Scheckkarte entwendet und 2700 Euro in bar von der Bank abgehoben. Über das Internet bestellte er an die Adresse seiner Frau zudem Waren im Wert von mehr als 8000 Euro. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Bekleidung für ihn selbst, um Computer nebst Zubehör, Handys, eine Prepaid-Karte, Schuhe und Genussmittel zum eigenen Verbrauch.

Im Rahmen eines Lastschriftverfahrens wurden die Waren der Ehefrau in Rechnung gestellt und das Geld von ihrem Konto abgebucht. Dass das Verfahren erst jetzt gestartet werden konnte lag, so Richter Axel Benz, Direktor des Freudenstädter Amtsgerichts, daran, dass der Angeklagte nach der Anzeige durch die Ehefrau untergetaucht war und mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Letztlich half Kommissar Zufall, denn der in einem französischen Ferienhaus mit seiner neuen Freundin und heutigen Verlobten lebende Mann fiel einem ehemaligen Polizisten auf, der in der Nachbarschaft wohnte. Als er sich bei früheren Polizeikollegen nach dem Paar erkundigte, wurde ihm mitgeteilt, dass ein internationaler Haftbefehl vorlag. So wurde der 54-Jährige festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

Neben dem Computerbetrug warf Paul Trick als Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, das Geld unrechtmäßig zur Finanzierung seines privaten Lebensunterhalts verwendet und gewerbsmäßigen Handel unter Vorspiegelung falscher Tatsachen betrieben zu haben. Zum Tatzeitpunkt lebte das Ehepaar noch gemeinsam. Der Angeklagte sagte zu seiner Verteidigung aus, er habe aus Wut und Enttäuschung gegenüber seiner Noch-Ehefrau gehandelt, die sich verschiedene Liebhaber zugelegt habe.

Die Scheidung stand an, und er wollte gehen. "Haus weg, Kind weg, Hund weg, alles ging an meine Frau", klagte er. Da er gerade arbeitslos war, aber eine neue Stellung antreten wollte, habe er neue Kleidung gebraucht. Das Ganze tue ihm "unendlich leid", beteuerte der Beschuldigte. 2010 habe er "einen absoluten Zusammenbruch" erlitten und wegen schwerer Depressionen behandelt werden müssen.

Dass der Angeklagte bei Gericht bestens bekannt war, zeigte das lange Vorstrafenregister, das Richter Benz verlas. Bereits als Jugendlicher wurde der Angeklagte mehrfach wegen Betrugs, Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein und Alkoholmissbrauchs verurteilt. Später verkaufte er in großem Stil im Internet Waren, meist Computer, Laptops und Computerzubehör, die er gar nicht besaß und niemals lieferte. Aber er behielt das im Voraus bezahlte Geld.

Der zur Begutachtung des Angeklagten einbestellte Sachverständige, der nach einstündiger Verfahrensunterbrechung seine Beurteilung abgab, bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Letzten Endes lautete das Urteil des Schöffengerichts auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss sich der Angeklagte einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Außerdem verhängte der Richter eine Geldstrafe von 6000 Euro.