Das Urteil wurde gesprochen und lautete fünf Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Foto: Wittek

Mann gibt vor Gericht Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln zu. Polizist kennt ihn seit vielen Jahren.

Freudenstadt - Zu einer Haftstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde ein 30-jähriger Mann beim Freudenstädter Amtsgericht verurteilt, dem vorsätzlicher und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt wurde.

Dem Mann wurde vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, indem er von Ende 2013 bis April 2014 in Empfingen bei einem Unterhändler 54 Gramm Marihuana gekauft und 17 Gramm an einen Bekannten weiterverkauft haben soll. Außerdem stand ein geplatzter Drogendeal zur Anklage. Der Angeklagte soll im Frühjahr 2014 in Freudenstadt einer jungen Frau Marihuana und Amphetamine versprochen haben, die er aber nicht lieferte. Er habe lediglich das Geld kassiert und sei damit mit seiner damaligen Freundin essen gegangen. Ein dritter Punkt wurde vom Gericht später eingestellt.

Mit den beiden Anklagepunkten habe sich der Mann des vorsätzlichen unerlaubtem Handels mit Betäubungsmittel schuldig gemacht, ebenso des Betrugs und der Vorspiegelung falscher Tatsachen, sagte der Staatsanwalt. Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Axel Benz zeigte sich der Angeklagte in allen Punkten geständig.

"Es stimmt alles, so wie es dasteht", sagte der Mann. "Ich habe seit Jahren mit Drogen zu tun – das ist ja bekannt." Er selber konsumiere seit 19 Jahren Cannabis und Marihuana, auch heute noch, gab er bereitwillig zu. Etwa 200 Euro pro Monat verkiffe er. "Das führte auch dazu, dass sie schon mehrmals im Gefängnis waren", entgegnete der Richter auf das lässige und recht uneinsichtige Auftreten des Angeklagten, den Axel Benz zuvor erst mal über die Gepflogenheiten im Gerichtssaal aufklären musste und auch darüber, dass man seine Baseball-Kappe abzusetzen hat.

"Ich habe trotzdem mein Leben im Griff", sagte der Angeklagte auf Nachfrage von Richter Benz, ob er nicht beabsichtige am Leben und vor allem am Drogenproblem etwas zu ändern. Seit drei Monaten arbeite er wieder und habe einen Jahresvertrag, nachdem er lange Zeit zuvor arbeitslos gewesen sei, antwortete der 30-Jährige. Eine Langzeitdrogentherapie habe er einmal erfolglos gemacht – sie habe nichts gebracht. Er zahle derzeit Unterhalt für seine zweijährige Tochter und befinde sich seit eineinhalb Jahren in der Privatinsolvenz. Auch wenn er ein "Überzeugungskiffer" sei, wäre es besser für ihn, damit aufzuhören, klärte ihn Richter Benz auf.

Ein Zeuge konnte oder wollte sich nicht mehr an den Drogenkauf zusammen mit dem Angeklagten erinnern und konnte somit nichts zur weiteren Klärung des Sachverhalts beitragen. Die 19-jährige Frau, die um ihr Geld gebracht wurde, ohne eine Gegenleistung zu bekommen, informierte das Gericht darüber, dass sie nach dem geplatzten Deal Selbstanzeige erstattet habe. Noch heute müsse sie an Suchtberatungsstunden teilnehmen.

Ein Polizeibeamter berichtete im Zeugenstand: "Der Angeklagte und ich kennen uns schon viele Jahre. Er steht leider zu seinem Drogenkonsum, den er nicht in den Griff bekommt". Er habe den "Stoff" bei "Deals" in Empfingen beschafft, habe etwas davon weitervermittelt und den Rest für den Eigenkonsum verwendet. Ein langes Vorstrafenregister gab es zu verlesen, in dem Hehlerei, Rauferei, Betäubungsmitteldelikte und Diebstahl vermerkt waren, für die sowohl Geldstrafen wie auch Jugendstrafen und mehrere Haftstrafen verhängt wurden.

Nach der Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung. Richter Axel Benz folgte diesem Vorschlag. Er könne dem Angeklagten nicht ganz unterstellen, dass die nötige Einsicht zur Besserung fehle, zumindest nicht in Bezug auf den Handel mit Drogen. Im zweiten Fall habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, indem er die junge Frau abgezockt habe. Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte derzeit eine geregelte Arbeit und einen festen Wohnsitz habe, bestehe die Hoffnung, dass er sich in der Bewährungsdauer von drei Jahren straffrei verhalte. Ein Bewährungshelfer werde die Sache im Auge behalten, sagte er. Die Kosten des Verfahrens habe der Angeklagte zu tragen. Weitere finanzielle Auflagen seien aufgrund der Privatinsolvenz nicht möglich, obwohl es eigentlich sein müsste, wenn man 200 Euro monatlich fürs Kiffen übrig habe, so Richter Benz.