Foto: dpa

Staatsanwaltschaft gibt Gutachten in Auftrag. Hussein K. zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich 22 Jahre alt.    

Freiburg - Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Flüchtling Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten lege nahe, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Das Gutachten stützt sich auf rechtsmedizinische Untersuchungen. Handwurzelknochen wurden geröntgt. Zudem untersuchten Fachleute das Schlüsselbein des Verdächtigen.Die Anthropologin Ursula Wittwer-Backofen von der Universitätsklinik Freiburg erklärte, der Handwurzelknochen gebe vor allem bei mutmaßlich unter 16 Jahre alten Jugendlichen gute Hinweise. Sind die sogenannten Wachstumsfugen auf dem Röntgenbild bereits verschlossen, wäre ein Junge nach Angaben Wittwer-Backofens etwa zwischen 16 bis 18 Jahren alt. Ein Mädchen wäre, da bei Frauen das Wachstum früher abgeschlossen ist, 15 bis 17 Jahre alt.

Außerdem aufschlussreich auf dem Röntgenbild sind die Wachstumsfugen auf dem Beckenkamm und dem Schlüsselbein. Sie schließen sich deutlich später, mit 20 bis 24 Jahren.Eine genaue Altersbestimmung ist laut Wittwer-Backofen mit keiner Methode möglich. Alle weisen Bandbreiten von mindestens einem Jahr mehr oder weniger auf. Auch existiert in Deutschland "keine einheitliche Handhabung bei Vorgehensweise und Methodenwahl", schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. "Am erfolgversprechendsten erscheint es, mehrere Methoden in einem Stufenverfahren zu kombinieren, um die Schätzgenauigkeit zu erhöhen."