Neben dem Glauben spielt das Geld eine Rolle in einem Kirchenbezirk. Foto: GieZetStudio - stock.adobe.com

Die Fusion der Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen nimmt Gestalt an. Ab Januar gibt es den großen Kirchenbezirk Rottweil.

Vertreter der örtlichen Kirchengemeinden haben bei den beiden Bezirkssynoden der evangelischen Kirchenbezirke Tuttlingen und Sulz über weitere Schritte zur Neuordnung der Kirchenbezirke beraten, nachdem im November das Fusionsgesetz beschlossen wurde.

Ab 1. Januar 2025 gibt es den neuen, großen Kirchenbezirk Rottweil. Die Kirchengemeinden aus den bisherigen eigenständigen Kirchenbezirken Sulz und Tuttlingen werden jeweils landkreisbezogen neu zugeordnet. Eine Steuerungsgruppe legte eine neue Bezirkssatzung zur Beratung und zum Beschluss vor.

Mit großer Mehrheit

Rolf Hölle als Vorsitzender der Bezirkssynode erläuterte den Sulzer Synodalen die einzelnen Regelungen. Der zukünftige Kirchenbezirk Rottweil wird sich in vier Teilgebiete gliedern, er erstreckt sich über ein relativ großes Gebiet. Die bisherigen Synodalen bleiben bis Ende 2025 im Amt, dann wird es Kirchenwahlen geben.

In der neuen Bezirkssatzung ist festgelegt, wie viele Vertreter in der Bezirkssynode bald die Entscheidungen für den Kirchenbezirk treffen werden. Die Satzung regelt außerdem die zukünftige Finanzierung der Kirchengemeinden nach dem Pauschalierungsprinzip. Hier wird es für die Kirchengemeinden aus dem Sulzer Bereich zu einer Änderung kommen, denn dort galt bisher das Bedarfszuweisungsprinzip.

Im Bezirk Tuttlingen hat sich das System mit Finanzierungspauschalen schon bewährt, das laut Rolf Hölle den Kirchengemeinden mehr Entscheidungsspielraum lasse.

Die Kirchensteuer

Größe und Aufgaben einer Kirchengemeinde entscheiden nun darüber, wie viel Kirchensteuer jeder Gemeinde zur Verfügung steht. Dabei gibt es entsprechend der Anzahl der Gemeindeglieder, für Pfarrstellen, für Gottesdienstorte, Kindergartenträger und Gebäude jeweils festgelegte Pauschalbeträge. Da dieses System für mache Gemeinden den finanziellen Spielraum verändern kann, wird der Übergang fünf Jahre lang abgefedert.

Die Solidaritätsklausel

Der Beschluss zu dieser sogenannten Solidaritätsklausel wurde in den Synoden getroffen. „Diese Budgets sind klar und können für alle besser geplant werden“, bestätigte Jürgen Herre, von der Regionalverwaltung in Balingen. Außerdem werden ein Investitionsfonds und ein Härtefonds eingerichtet.

Die Synodalen haben mit großer Mehrheit der neuen Bezirkssatzung zugestimmt.

Der Pfarrplan 2030

Der Administrator im Dekanat Sulz, Christoph Hofius berichtete bei der Sulzer Synode von vielen offenen Pfarrstellen, aber auch von einem guten und starken Prädikantendienst. Er ging auf die Ergebnisse der Missbrauchsstudie ForuM ein und forderte alle Anwesenden auf, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass so etwas nicht geschieht.

Im Blick auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen sagte Hofius: „Die Botschaft von der Würde des Menschen, die gilt es immer wieder, hörbar zu machen.“

Der Religionsunterricht

Schuldekan Hans Jörg Dieter gab bei der Synode in Sulz Einblicke in das Feld des Religionsunterrichts und betonte, wie wichtig es sei, sich leidenschaftlich für Bildung zu engagieren.

Die Pfarrpläne

Ein weiteres Thema der Synoden waren die Pfarrpläne. Diese Planung versucht, die angesichts der Anzahl von Kirchenmitgliedern die vorhandenen Pfarrerinnen und Pfarrer möglichst gut zu verteilen. Da sich die Demografie verändert und viele ältere Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand gehen, wird es Lücken geben, die nicht zu schließen sind. Daher bringt der Pfarrplan eine erhebliche Kürzung der Pfarrstellen mit sich.

Auch damit beschäftigte sich die Bezirkssynode in Sulz, hat aber mehrheitlich den vom Pfarrplansonderausschuss vorgelegten Pfarrplan 2030 beschlossen.

Dem Teilgebiet Rottweil Nord werden folgende Kirchengemeinden, Gesamt- und Verbundkirchengemeinden zugeordnet: Aistaig, Bergfelden, Boll, Dornhan, Hopfau-Dürrenmettstetten, Marschalkenzimmern-Weiden, Mühlheim-Empfingen-Renfrizhausen, Oberndorf, Sigmarswangen, Sulz-Holzhausen, Trichtingen, Vöhringen und Wittershausen.

Teilgebiet

Rottweil Mitte:
Deißlingen , Fluorn, Locherhof, Rötenberg, Rottweil-Flözlingen, Schramberg und Lauterbach, Sulgen und Wehingen.