Sie informierten die Weitinger Bürger über die Fördermaßnahme: Sieglinde Wetzel und Armin Jöchle von Eutinger Seite und Manuela Bader, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung. Foto: Morlok

Informationsveranstaltung für Immobilienbesitzer. Umbau wird durch Fördergelder versüßt. Bis zu 40.000 Euro Zuschuss möglich.

Eutingen-Weitingen - Nun ist geglückt, was man sich in Weitingen schon seit Jahren wünscht. Man kommt durch eine Art Hintertürchen in den Genuss eines Fördertopfes aus dem Landessanierungsprogramm.

Dies konnte nun nach mehreren vergeblichen Anläufen – zuletzt im April 2013 – über ein Sonderförderprogramm des Landes, das von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung betreut wird, realisiert werden. Zwar beläuft sich die Fördersumme von gut 650.000 Euro nicht ganz so hoch wie bei der einst gewünschten "großen" Förderung von 1,2 Millionen Euro, wie Ortsvorsteher Roland Raible anmerkte, aber mehr als die Hälfte an Zuschüssen ist allemal besser als gar nichts.

Knapp 30 Immobilienbesitzer, die im oder direkt am voraussichtlichen Sanierungsgebiet ihre Häuser haben, trafen sich zu einer Infoveranstaltung. Sieglinde Wetzel, bei der Gemeinde für Sanierungen zuständig, und Bürgermeister Armin Jöchle standen mit der Projektbetreuerin Manuela Bader von der LBBW für Fragen zur Verfügung.

Zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes musste man das Rad nicht neu erfinden. Man stützte sich auf die Planung von 2013. Die sanierungsbedürftigen Gebäude im Ortskern wurden damals in die Kategorien Neugestaltung, Modernisierung, Umnutzung, Abriss und Baulückenschließung eingeteilt. Dieser Abgrenzungsplan kann noch feinjustiert werden, wie Jöchle einräumte.

Häuser direkt an den Grenzen des Planes können auf Wunsch der Eigentümer herausgenommen werden oder die Grenzen um ein Haus, das heute außerhalb des Planes liegt, gezogen werden. Hier sollten sich die Hausbesitzer sputen, da die Sanierungssatzung voraussichtlich am 13. Oktober im Gemeinderat beschlossen wird und danach schnellstmöglich der Eintrag des Sanierungsvermerkes im Grundbuch erfolgt, der bis zum Ende der Laufzeit am 30. April 2024 stehen bleibt. u Was hat ein Immobilienbesitzer von dieser Fördermaßnahme?   Bei Modernisierungsmaßnahmen kann man bei einer umfassenden Modernisierung bis zu 30 Prozent, maximal jedoch höchstens 30.000 Euro, Zuschuss für eine Wohneinheit erhalten und bis 10.000 Euro für weitere Wohneinheiten. Bei einer Restmodernisierung sind 25 Prozent, höchstens 20.000 Euro Zuschuss möglich. Für die Sanierung von Nebengebäuden gibt es ebenfalls maximal 20.000 Euro, beziehungsweise 20 Prozent der Gesamtkosten.

Richtig lohnend wird das Ganze auch bei Neuschaffung von Wohnraum durch Ausbau/Umnutzung in bestehenden Gebäuden (Dachgeschosse/Scheunen): 30 Prozent Zuschuss, maximal 40.000 Euro, je weitere Wohneinheit zusätzlich 15.000 Euro sind hier möglich. Bei einem Abbruch werden die Kosten teilweise in voller Höhe übernommen.

Generell gilt: Vor Beginn der Maßnahme muss diese mit der Gemeinde vertraglich vereinbart sein. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Förderwürdig sind undichte Fenster, kaputte Fassade, fehlende Wärmedämmung, veraltete Heizung, schlechter Wohnungsgrundriss, mangelnde Sanitärausstattung und vieles mehr. Aber auch hier gilt, nur "umfassende Modernisierung" ist förderfähig, keine reinen Reparaturen.

Manuela Bader betonte, dass man den Sanierungsansatz eines Projektes immer als Gesamtpaket sehen müsse, das jedoch in Bauabschnitte unterteilt werden kann, und die Förderung auch so beantragen sollte.

Die Fördermittel sollen in erster Linie für private Sanierungsprojekte verwendet werden. Um einen Anreiz zu schaffen, hat sich die Gemeinde auf die relativ hohen Fördersätze geeinigt, da man weiß, dass einige Häuser im Abgrenzungsgebiet im Interesse der Ortsbildprägung eine Auffrischung vertragen können.

Erst wenn man merkt, dass die Gelder nicht abgerufen werden, wird man von kommunaler Seite eigene Projekte einbringen. Da auch das "kleine Programm" acht Jahre läuft, hat man Zeit für die Sanierungsplanung, sollte sich jedoch nicht darauf ausruhen, empfahl der Schultes.

Auch Eigenleistungen sind förderwürdig, erfuhren die Immobilienbesitzer. Acht Euro – ein Betrag unter dem Mindestlohnsatz – gibt es dafür pro Stunde. Baumarktrechnungen werden mit 15 Prozent bezuschusst. Grundstückskäufe sind dagegen, ebenso wie Projekte mit einer laufenden ELR-Förderung, von der Förderung ausgeschlossen.

Jöchle sieht die Sanierungsprogramme als ideales Mittel, um die Orte weiterzubringen. Auch Roland Raible hofft auf eine Innerortsbelebung und bat die Sanierungswilligen, die Ortsverwaltung und die Gemeinde so schnell wie möglich über deren Planung zu informieren.