Problemfall an der Stauffenbergstraße

Eutingen (md). Ein Dreifamilienhaus soll bei der Stauffenbergstraße entstehen, was den Gemeinderat beschäftigte. Problem ist, dass der Bauherr die zulässige Traufhöhe um 1,04 Meter und die Firsthöhe um 1,30 Meter überschritten wird.

Baurechtsbehörde erteilt zunächst keine Befreiung

Da in diesem Bereich die Kanäle relativ hoch liegen, soll ohne Keller gebaut werden, um problemlos entwässern zu können. Die Erdgeschossfußbodenhöhe wird um 1,23 Meter unterschritten, doch im Gegenzug möchte der Bauherr die Trauf- und Firsthöhe höher ansetzen.

Nun setzt dies jedoch die Mühlen der Bürokratie in Gang. Die Baurechtsbehörde erteilt diesem Wunsch keine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes. Der Grund: Die Überschreitungen seien erheblich.

Der Bauherr wiederum beantragte daher eine Änderung des Bebauungsplanes. Die Baurechtsbehörde schlug daraufhin einen versöhnlicheren Ton an: Wenn der Gemeinderat den Bebauungsplan zu ändern beabsichtige, so könnten die Befreiungen genehmigt und die Baugenehmigung erteilt werden.

Genauso entschied der Gemeinderat denn auch, so dass das Bauvorhaben nun anlaufen kann.