Ortschaftsrat Göttelfingen nimmt Amtsgeschäfte im neuen Jahr auf

Eutingen-Göttelfingen (pm). Bei ihrer jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Ortschaftsrat mit der "5. Änderung des Bebauungsplanes Lindenstraße." Das Flurstück 148 hat eine Größe von 1333 Quadratmeter und war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mit einem Einfamilienhaus bebaut.

Aufgrund eines Eigentümerwechsels entstand nun eine neue Situation. Der neue Eigentümer – ein junges Ehepaar – möchte auf dem Grundstück ein zweites Wohnhaus errichten.

Dadurch ergibt sich die erneute Änderung des Bebauungsplanes. Da im Rat einstimmig begrüßt wurde, dass junge Leute in den Ort ziehen, wurde das Procedere der Bebauungsplanänderung gerne durchgesprochen.

Wesentliche Änderungen, die sich aus dem neuen Bebauungsplan ergeben, sind: Änderung der Baugrenze, damit auf dem nördlichen Bereich ein weiteres Wohnhaus errichtet werden kann. Die alte Nutzungsschablone wird aufgehoben und eine neue aufgelegt.

Die Firstrichtung wird sowohl in Nord-Süd-, als auch in West-Ost-Richtung festgesetzt, die Traufhöhe wird um 25 Zentimeter bei eingeschossigen Gebäuden erhöht und die Dacheindeckungen um das Farbspektrum grau-schwarz erweitert. Dagegen sind glänzende Dacheindeckungen – mit Ausnahme von Photovoltaikanlagen – ausgeschlossen.

In dem Abgrenzungsplan, dem Lageplan-Deckblatt, dem Deckblatt zur Änderung der textlichen Festsetzung und den entsprechenden Begründungen, alle aktuell vom 25. Januar, können Interessierte während der Auslegung alles Wesentliche entnehmen.

Der Ortschaftsrat stimmte letztendlich der Einleitung des Verfahrens zur "5. Änderung des Bebauungsplanes Lindenstraße" geschlossen zu.