Gericht: Kamera liefert keine Bilder, die scharf genung sind / Angeklagter kann Verfahren lässig mitverfolgen

Ein auf zwei Verhandlungstage anberaumter Termin am Amtsgericht Horb endete innerhalb einer halben Stunde.

E utingen/Horb. Dem Angeklagten, auf den man schon einmal vergeblich gewartet hatte, konnte die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wegen der er angeklagt war. Und dies, obwohl man von amtlicher Seite her in der noblen Ausgangslage war, über Bildmaterial zu verfügen, das den Einbruch in einer Eutinger Abbruchfirma dokumentarisch festhielt.

Das Bildmaterial, das die Überwachungskamera der Firma in der Nacht des 8. März 2016 aufzeichnete, war jedoch zu schlecht, um es gerichtsverwertbar einsetzen zu können. Man sah zwar, dass ein Wagen durch das zuvor mit einem Bolzenscheider aufgebrochene Tor fuhr, doch weder das Kennzeichen noch eine ausdrucksstarke Aufnahme des Täters konnte man auf dem Bildmaterial erkennen.

Die Videoaufzeichnungen, die von einem hohen Punkt des Firmengebäudes aus gemacht wurden, zeigten lediglich einen Mann mit Glatze und dunklem Haarkranz, der Metalle im Wert von rund 2600 Euro in seinen Transporter lud.

Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick, der von oben betrachtet so ähnlich aussieht, betonte, dass er es nicht gewesen sei. Er konnte jedoch nicht mit letzter Konsequenz feststellen, dass es sich um den 52-jähren Mann handelt, der relativ entspannt auf der Anklagebank saß.

Düstere, unscharfe Bilder der Überwachungskamera nutzen nix

Der Beschuldigte, den man bei dem zuletzt anberaumten Termin noch im Allgäu vermutete, wohnt inzwischen im Kreis Tübingen. "Wie kommt man von Leutkirch nach Hirrlingen?", fragte ihn deshalb der Richter. "Mit dem Auto", so die knappe Erklärung des Herrn, der sich ansonsten ganz auf die Kunst seines Rechtsanwalts verließ.

Dieser verlas zu Beginn eine Erklärung, in der der Beschuldigte das Gericht wissen ließ, dass er die Tat nicht begangen habe. Er habe auf Wunsch einer anderen Person in dieser Zeit lediglich einen Transporter angemietet, diesen Wagen dem Auftraggeber, der die Mietkosten zahlte, zur Verfügung gestellt und später den Wagen an den Verleiher zurückgegeben. Mehr habe er nicht gemacht und zu weiteren Aussagen war der gerichtserfahrene Mann aus familiären Gründen, wie er ausrichten ließ, nicht bereit.

Nach Inaugenscheinnahme des dürftigen Beweismaterials, das sich Staatsanwältin, Verteidiger und Richter auf dem Monitor eines Laptops anschauten, stand fest, dass dies nie und nimmer zu einer Verurteilung ausreicht. Ein teures und mit großer Wahrscheinlichkeit unnützes Gutachten, wollte Richter Trick nicht erstellen lassen. Auch sah er keinen Grund für eine ausführliche Zeugenbefragung, da man hier lediglich die Tat hätte rekonstruieren können, aber noch immer keine Bilder vom Täter hätte, und schloss die Beweisaufnahme.

Daher blieb für die Staatsanwältin nur übrig, einen Freispruch zu beantragen. Dass der Verteidiger diesem Antrag gerne folgte, machte er mit vielen Worten und beschäftigtem Habitus klar.

Der Richter folgte diesen Anträgen. Er betonte zwar, dass sich der Beschuldigte durch die Anmietung eines Fahrzeugs, wie es zur Tatausführung benutzt wurde, verdächtig gemacht habe, man ihm dies jedoch nicht zur Last legen könne, da nicht bewiesen wäre, ob der Mietwagen für die Tat benutzt wurde.

Fazit dieser Geschichte ist: Wer sein Firmengelände effektiv überwachen möchte, der sollte ein paar Euro mehr in die Kamera investieren – denn düstere, unscharfe Bilder nutzen nix.