Willkommener Frühsport oder lästige Pflicht: Wie und wo geräumt werden muss, hat die Gemeinde Eschbronn jetzt in eine Satzung gefasst. Foto: © Kathrin39/Fotolia.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Räum- und Streupflicht: Eschbronn fasst die Erwartungen an Bürger in eine Satzung

Eschbronn-Mariazell (lh). In der Gemeinde Eschbronn ist die Räum- und Streupflicht für Anlieger von Gehwegen jetzt in einer Satzung verankert. Bisher war dies durch die Polizeiverordnung geregelt.

Wie Bürgermeister Franz Moser in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erläuterte, sei es gängige Praxis, dass Gemeinden ihre Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Bürgersteige ganz oder teilweise den Anliegern auferlegten. Dies gelte auch für Flächen am Fahrbahnrand, wenn auf beiden Seiten der Straße kein Gehweg vorhanden sei, ebenso für bestimmte Flächen von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigte Zonen, Geh- und Radwege, Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wanderwege.

Sei nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, könne durch Satzung auch dem gegenüberliegenden Anlieger teilweise die Verpflichtung auferlegt werden, erläuterte Moser. Die in der von der Verwaltung vorgelegten Mustersatzung angegebene einheitliche Zeitvorgabe für alle Wochentage wollten einzelne Räte differenzieren. So einigte sich das Gremium darauf, dass Gehwege werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein müssen. Fällt in der Folgezeit weiterer Schnee oder bildet sich Eisglätte, gilt die Räum- und Streupflicht bis abends 21 Uhr.

Die Verletzung dieser Pflicht kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Gehwege und andere Flächen müssen mindestens auf eine Breite von einem Meter geräumt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und einen gefahrlosen "Begegnungsverkehr" der Fußgänger zu ermöglichen.

Zum Streuen ist laut Satzung ausschließlich abstumpfendes Material wie Sand, Splitt und Asche zu verwenden. Auftauende Streumittel sind verboten.

Einstimmig beschloss das Ratsgremium die Streupflichtsatzung.