Gemeinderat beschließt Satzung

Eschbronn-Locherhof (lh). Der Eschbronner Gemeinderat hat in seiner Sitzung einstimmig eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gewerbegebiet "Ob Heckenwald" im Ortsteil Locherhof beschlossen.

Wie Bürgermeister Franz Moser erläuterte, könne die Gemeinde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bestimmte Flächen festlegen, auf denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Dadurch könne die Bodenspekulanten, die im Hinblick auf die absehbare Entwicklung zu befürchten seien, verhindert werden. Durch die Satzung werde zudem eine ausgleichende Wirkung auf die Bodenpreise erwartet. So sollen schon im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens private Grundstückskäufe, die den kommunalen Nutzungszielen entgegenstünden, verhindert werden, so Moser.

Das Vorkaufsrecht ist jedoch nicht anwendbar, wenn der Eigentümer sein Grundstück an Verwandte veräußert. Auch kann ein Investor das Vorkaufsrecht aushebeln, wenn er das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen nutzen wird.