Kindergärten "Pusteblume" in Harthausen und "Sonnenschein" in Trichtingen erhalten Gütesiegel

Von Hans-Dieter Wagner

Epfendorf. Die Eltern und Kinder wussten es längst, dass die Kindergärten "Pusteblume" in Harthausen und "Sonnenschein" in Trichtingen ausgezeichnete Einrichtungen sind.

Nun aber haben es die beiden Einrichtungen nicht nur schriftlich, am Eingang ist zudem deutlich sichtbar eine Metalltafel angebracht auf der es jeder lesen kann.

Am Dienstagnachmittag überreichten die Geschäftsführerin der Fördergemeinschaft "Lernen-Fördern-Arbeiten", Sandra Bandholz, und Marie-Kristin Breddin, die das Verfahren mitbetreut hatte, die Gütesiegel in Form von Urkunden und Hinweistafeln im Beisein von Bürgermeister Peter Boch und Hauptamtsleiterin Nicole Ziegler an die beiden Kindergärten.

Darin bestätigt das Institut für Qualitätsentwicklung den beiden Einrichtungen, dass sie ein Qualitätsmanagement (QM) eingeführt haben und dies auch verwenden. Das QM umfasst neben dem Leitbild und pädagogischen Grundsätzen die Fortbildung der Fachkräfte, die systematische Beobachtung der Entwicklung der Kinder, eine Angebotsstruktur, Kommunikation und die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Außerdem beinhaltet das QM den Austausch zwischen Kindergarten und Grundschule, die Dokumentation und Aufzeichnung sowie die Selbstbewertung der Einrichtung. Der Zertifizierungsprozess hatte am 25. Januar 2014 mit einer QM-Schulung des pädagogischen Fachpersonals begonnen, die Handbücher wurden im September eingereicht und anschließend geprüft.

Zertifizierung im vergangenen Dezember

Im Dezember fanden Zertifizierungsaudits statt, so dass jetzt die Zertifikate an die Leiterinnen der Kindergärten, Michaela Mohl und Susanne Schmid-Gempper, übergeben werden konnten. Im Dezember 2015 wird ein Überwachungsaudit stattfinden.

Sandra Bandholz hatte über den Werdegang und die Bedeutung des Zertifikats referiert und gratulierte den beiden Leiterinnen und ihrem Fachpersonal.

Bürgermeister Boch schloss sich den Glückwünschen an und bekannte, dass er stolz auf diese Auszeichnung der beiden kommunalen Einrichtungen sei.