Wasser wird im neuen Jahr teurer / Anhebung erfolgt schrittweise

Von Bernd Lamberth

Epfendorf. Wie Bürgermeister Peter Boch in der jüngsten Sitzung erläuterte, gebe es ab dem neuen Jahr für die Schmutzwassergebühr eine Gebührenobergrenze von 2,46 Euro je Kubikmeter und für die Niederschlagswassergebühr von 0,31 Euro je Kubikmeter.

Die bisherigen Gebührensätze betrugen 1,59 Euro je Kubikmeter bei der Schmutzwassergebühr und 0,19 Euro je Kubikmeter bei der Niederschlagswassergebühr. Für den Anstieg der Gebührenobergrenze gebe es zwei wesentliche Gründe:

Die Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr förderte zutage, dass das Berechnungsmodell des Gemeindetages Baden-Württemberg, nach dem bisher der Straßenentwässerungskostenanteil ermittelt wurde, für Epfendorf nicht zutreffend war und damit ein viel zu hoher Straßenentwässerungskostenanteil verrechnet wurde, der die Gebührenobergrenze für die Abwasserbeseitigung senkte.

Außerdem wurde für das Einzugsgebiet der Kläranlage Aistaig im Laufe der Jahre 2011/2012 eine Schmutzfrachtberechnung durchgeführt, um die Grundlagen für die Erteilung neuer Einleitungserlaubnisse für durch Regenwasser verdünntes Schmutzwasser in Gewässer zu erhalten.

Ergebnis dieser Schmutzfrachtberechnung war unter anderem, dass sich der Anteil der Gemeinde Epfendorf an den Betriebskosten des Klärwerks Aistaig erhöht.

Zu Fragen der Schmutzfrachtberechnung begrüßte Boch Christian Sommer vom Ingenieurbüro Breinlinger, der diese Berechnung erstellt hat und das Verfahren sowie die Ergebnisse in der Sitzung erläuterte.

Sommer konstatierte unter anderem für Epfendorf, dass die Entlastungsbauwerke weitestgehend in Ordnung seien und auch ein Neubau von zusätzlichem Beckenvolumen in Epfendorf nicht erforderlich sei.

Weiter führte Boch aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet sei, kostendeckende Gebühren zu erheben.

In Anbetracht des großen Gebührensprungs schlage die Verwaltung jedoch vor, die Abwassergebühren ab Januar 2013 in einem ersten Schritt wie folgt zu erheben: Schmutzwassergebühr 2,10 Euro je Kubikmeter und Niederschlagswassergebühr 0,25 Euro je Kubikmeter. Dieser Vorschlag der Verwaltung wurde seitens des Gremiums zugestimmt.