Enzklösterle (rz). Nach den Vorgaben der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde zur

Enzklösterle (rz). Nach den Vorgaben der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde zur Überwachung ihrer Abwasserkanäle verpflichtet. Auf die dringend notwendige Vornahme dieser Kontrolle in der Wasserschutzzone III in Enzklösterle hat das Umweltamt des Calwer Landratsamtes hingewiesen. Die dazu ergangene beschränkte Ausschreibung der Kanalreinigung und der TV-Befahrung erbrachte lediglich das Angebot der Firma Hermann-Umweltservice (Pforzheim), und zwar zu einem Bruttopreis von rund 23 500 Euro. Das Ingenieurbüro Kirn empfahl nach der Prüfung der Angebotsunterlagen eine entsprechende Auftragserteilung, die seitens des Gemeinderates einstimmig erfolgte.

Zwischen der Stadt Bad Wildbad und der Gemeinde Enzklösterle besteht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung von 1972 über die Einrichtung und Unterhaltung der Nachbarschafts-Hauptschule Wildbad. Nach einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe entfallen die Schulbezirke für Haupt- und Werkrealschulen mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016, weshalb der Gemeinderat für diesen Zeitpunkt die Kündigung der Vereinbarung beschloss.