Auf diesem Grünland in der Joseph-Sprißler-Straße war ein Spielplatz geplant. Foto: Begemann

Rechnung von Bauherr geht nicht auf: Gemeinderat lehnt Änderungsantrag über Haus in Joseph-Sprißler-Straße ab.

Empfingen - Die Zuschauerplätze waren in der Gemeinderatssitzung am Dienstag alle besetzt. Viele waren nur gekommen, um die Entscheidung zum umstrittenen Wohnungsbau von Niko Krasniqi in der Joseph-Sprißler-Straße in Empfingen live mitzuerleben. Die Umsetzung seiner Pläne steht jetzt vor dem Aus.

Der Bauherr hatte einen Änderungsantrag zu dem bisher genehmigten Bauvorhaben, in dem vorgesehen war, vier Wohnungen in dem Haus zu bauen, eingereicht. An den ursprünglichen Bauplan hat er sich nicht gehalten. Stattdessen hat er im Untergeschoss eine fünfte Wohnung eingebaut.

Die Hoffnung des Bauherrn, mit dem Vorhaben durchzukommen, beruhte auf dem "Krautlandtrick". Diese Rechnung geht aber nun nicht auf. Der Kauf eines benachbarten Grünlands, auf dem er einen Spielplatz und drei Pkw-Stellplätze errichten wollte, sollte der Berechnung der erlaubten Geschossfläche seines Hauses zugerechnet werden. Die Begrenzung der Wohnungsanzahl ergibt sich nämlich nicht aus dem Bebauungsplan, sondern aus der maximalen Ausnutzung der zulässigen Geschossfläche. Die Gemeindeverwaltung toleriert bei dem Haus bereits eine Überschreitung der Geschossfläche von zehn Prozent. Bezieht man das Grünland in die Berechnung der Geschossfläche ein, ergibt sich sogar nur noch eine Überschreitung von gut acht Prozent.

Das Architekturbüro des Bauherrn bezieht sich bei der Einberechnung des Grünlands auf ähnliche Fälle in zwei anderen Gemeinden in Baden-Württemberg. Dort habe das Regierungspräsidium derartige Entscheidungen mit Zustimmung der Gemeinden mitgetragen.

Von Zustimmung ist in Empfingen allerdings nichts zu spüren. Die Argumentation der Verwaltung lautet: "Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde ist eine Anrechenbarkeit der Grundfläche von zwei verschiedenen Grundstücken für die Berechnung der Geschossfläche nicht bekannt. Dem Antrag fehlt somit die Rechtsgrundlage."

Zudem handelt es sich bei dem zusätzlich gekauften Grundstück um einen "Dauerkleingarten". Weder ein Kinderspielplatz oder Pkw-Stellplätze sind auf einem solchen Grundstück zulässig. Es sei denn, der Bebauungsplan Breite würde geändert werden.

Einstimmig lehnte der Gemeinderat sowohl den Einbau einer weiteren Wohnung als auch den angedachten Spielplatz und die Stellplätze ab. Die Wohnung im Untergeschoss darf damit dauerhaft nicht genutzt werden. Dem Bauherr droht ein Zwangsgeld, sollte er sich nicht an die Baugenehmigung halten.