Der Plan zum Untersuchungsgebiet. Rosa sind die Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes "Ortskern I". Die Gebäude von "Ortskern II" sind blau markiert. Die lila markierten Gebäude gehörten zu beiden Sanierungsgebieten. Die grünen Gebäude liegen innerhalb des Untersuchungsgebiets zu "Ortskern III". Foto: STEG Stadtentwicklung GmbH Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Grundstücksbesitzer können finanzielle Unterstützung bekommen / Sanierungsbeginn 2018

Wer sein in die Jahre gekommenes Haus sanieren möchte, kann demnächst Unterstützung vom Land bekommen. Darüber informierten Bürgermeister Albert Schindler und drei Vertreter STEG Stadtentwicklung am Mittwoch in Empfingen.

Empfingen. Zu Beginn der Informationsveranstaltung gab Schindler noch einmal einen Rückblick auf das bisher Geschehene. Seit 1991 gebe es in Empfingen Sanierungsgebiete. Damals, im Sanierungsgebiet I von 1991 bis 2004, habe das Land Baden-Württemberg noch zwei Drittel der Fördersumme übernommen. Im Sanierungsgebiet II von 2005 bis 2016 lag der Zuschuss immerhin noch bei 60 Prozent. Für Schindler sind die bisherigen Sanierungen ein "Erfolgsprojekt" – es sei schließlich wichtig, auch die Innenentwicklung zu fördern, und nicht nur neue Baugebiete zu erschließen.

500 000 Euro vom Land

Am 4. April habe man vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Information erhalten, dass es ein Sanierungsgebiet III geben wird. Die Fördersumme betrage 833 333 Euro, davon kämen 500 000 Euro vom Land, der Rest von der Gemeinde Empfingen. Wie entsteht nun ein Sanierungsgebiet? Man werde, so Schindler weiter, untersuchen, wo die "wirklich alten" Häuser sind. Es spiele aber auch eine Rolle, ob in dem geplanten Gebiet überhaupt Interesse bestehe, zu sanieren. Gegebenenfalls könnten sich die Gebietsgrenzen dann auch nochmal verschieben.

Die STEG vertraten am Mittwochabend Martin Keller, Gaby Pietzschmann und Sarah Gotzel. Keller präsentierte die Inhalte des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt", in dessen Rahmen die Sanierungen dann durchgeführt werden würden. Kern des Programms sind die Revitalisierung von Innenstädten, die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und Erhalt und Ausbau der Infrastruktur. Die Maßnahmen würden objektbezogen, das heißt pro Grundstück, durchgeführt. Das Sanierungsgebiet würde dann schließlich als Satzung festgelegt.

Der Bewilligungszeitraum für die Fördermittel läuft seit dem 1. Januar 2017 noch bis 30. April 2026. Noch bis September diesen Jahres würde allerdings erst einmal die Bestandsaufnahme durchgeführt werden, im Rahmen derer die am Sanierungsgebiet Beteiligten einen Fragebogen zum Ausfüllen bekommen. Im November oder Dezember soll möglichst der Satzungsbeschluss erfolgen, damit im kommenden Jahr mit den Sanierungen begonnen werden kann.

Pietzschmann erklärte anschließend, dass jede Kommune die besagten Vorab-Untersuchungen durchführen müsse. Es gehe darum, die städtebaulichen Missstände zu bewerten und zu entscheiden, wann saniert wird und in welchem Umfang. Es werde für das jeweilige Grundstück dann auch ein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Pietzschmann werde selbst nochmals nach Empfingen kommen und sich ein Bild von der Lage machen, versprach sie.

Gotzel betonte, ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Projekt sei die Mitwirkung der Beteiligten. Deshalb werde es Fragebögen geben, die in den kommenden Wochen postalisch an die Bürger geschickt werden und bis nach Ende der Sommerferien ausgefüllt werden können. Der gelbe Fragebogen ist der "Gebäude- und Grundstücksbogen", bei dem es unter anderem um den baulichen Zustand und die Sanierungsabsichten geht. Im grauen Fragebogen, dem "Haushalts- und Wohnungsbogen", können Angaben zu Größe, Aufteilung und Bewohnern eines Wohnraumes gemacht werden. Der blaue "Betriebsbogen" ist nur auszufüllen, wenn im Gebäude Geschäftsräume betrieben werden. Allerdings ist zu beachten, wies Gotzel darauf hin, dass ein ausgefüllter Fragebogen nicht gleichzeitig ein Antrag auf Fördermittel ist. Zudem seien Neubaumaßnahmen nicht förderfähig.

Schindler betonte noch, dass die Verteilung der Fördermittel nach dem "Windhundprinzip" funktioniere – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Man könne keine Fördergelder für später "reservieren". Zum Abschluss wurden noch Fotos des Projekts "Ortskern II" gezeigt, um den Anwesenden eine Sanierung "schmackhaft" zu machen.