Rathaussanierung: Biberschwänze wären unverhältnismäßig

Empfingen. Aufatmen für die Empfinger Gemeindeverwaltung: Das Rathausdach muss nun doch nicht – wie zunächst vom Landesdenkmalamt gefordert – mit Biberschwänzen (Ziegel) saniert werden.

Das Empfinger Rathaus ist denkmalgeschützt. Deshalb müssen bei dessen Sanierung die Anforderungen des Landesdenkmalamts erfüllt werden. Verhandlungsbedarf zwischen der Gemeinde Empfingen und dem Landesdenkmalamt gab es bei der Wahl der Dachziegel. Das Landesdenkmalamt hatte zunächst darauf hingewiesen, dass eine Deckung mit Dachpfannen aus denkmalfachlicher Sicht nicht zulässig ist und stattdessen naturrote Biberschwanzziegel verwendet werden sollten. Das wäre für die Gemeinde Empfingen jedoch teuer geworden. Denn die Statik des Rathausdachs ist laut Berechnungen nicht ausreichend für die Biberschwänze. Folglich hätten statische Nachbesserungsarbeiten erfolgen müssen, die die Kosten der Sanierung in die Höhe treiben würden.

Als Vermittler zwischen der Gemeinde Empfingen und dem Landesdenkmalamt hat sich die Stadt Horb als untere Denkmalschutzbehörde eingebracht. Wolfgang Kronenbitter, Fachbereichsleiter für Recht und Ordnung bei der Stadt Horb, sagt unserer Zeitung: "Wir haben den Mehraufwand, der durch die Anbringung von Biberschwänzen entstehen würde, als unverhältnismäßig angesehen." Diese Ansicht habe Horb als untere Denkmalschutzbehörde dem Landesdenkmalamt so mitgeteilt. Das Denkmalamt sei zwar trotzdem noch der Auffassung, dass auf ein geschütztes Gebäude Biberschwänze gehören, doch es habe die Einwände mit den statischen Bedenken letztlich akzeptiert, sagt Kronenbitter.

In der Genehmigung der Stadt Horb an die Gemeinde Empfingen heißt es nun: "Aufgrund Ihres Antrags vom 5. Oktober wird im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege gemäß §§ 7, 8 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Dacheindeckung mit naturroten, matten Doppelmuldenfalzziegeln und die Anbringung eines umlaufenden Schneefanggitters in der Farbe naturrot erteilt."