Egenhausen (kö). Die Gemeinde Egenhausen erhebt künftig bei Wett- und Glücksspielen

Egenhausen (kö). Die Gemeinde Egenhausen erhebt künftig bei Wett- und Glücksspielen eine Vergnügungssteuer. Diesen Beschluss fasste der Egenhauser Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Bei der Erhebung orientiert sich Egenhausen an den Sätzen von Ebhausen. Dort beträgt der Steuersatz 20 Prozent der Bruttokasse, mindestens aber 290 Euro pro Spielautomat und Monat. Die Gemeinde Ebhausen nimmt dadurch jährlich rund 70 000 Euro ein, war in der Sitzung zu hören..