Kommunales: Altensteiger Amt sieht "keine Möglichkeit sinnvoller Bebauung"

Von Manfred Köncke

Egenhausen. Der Gemeinderat hat die Zustimmung zu einer Bauvoranfrage am Ortsausgang von Egenhausen mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen verweigert. Der Entscheidung ging eine Diskussion über die Frage voraus, wo der Innenbereich aufhört und der Außenbereich anfängt. An der Debatte nahm Eberhard Hammer als Befangener nicht teil.

Der Antragsteller will in der Altensteiger Straße auf einem Grundstück im rückwärtigen Bereich ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung erstellen. Um abzuklären, ob ein Baugesuch in zweiter Reihe erlaubt ist, hatte er sich an die Gemeindeverwaltung gewandt. Nach Auffassung des Ingenieurbüros Eppler könnte das Areal über die vorhandene Wegzufahrt erschlossen werden. Eine Wasserleitung und ein Abwasserkanal seien in der Altensteiger Straße vorhanden. Bis zum Hausanschluss müsste eine 45 Meter lange Leitung verlegt werden.

Die Voranfrage ist ans Altensteiger Stadtbauamt weitergereicht worden. Weil kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, wurde der Flächennutzungsplan herangezogen, um abzuklären, ob sich das geplante Bauvorhaben noch im Innenbereich befindet und damit zulässig ist. Die schriftliche Antwort: "Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abstandsfläche ist eine sinnvolle Bebauung – auch bei entsprechenden Verschiebungen des Gebäudestandortes – auf diesem Grundstück nicht möglich."

Gemeinderat Friedrich Großmann wunderte sich. Er will erfahren haben, dass das Stadtbauamt eine "Anfangszustimmung" in Aussicht gestellt habe. Das sei zwar richtig, erklärte Bürgermeister Sven Holder "aber es ist keine Genehmigungszusage erteilt worden". Helmut Hauser hat sich nach eigener Aussage mit dem Thema intensiv beschäftigt. Für ihn befindet sich die Bebauung im Außenbereich. Hans Kern stellte klar, dass die Entscheidung nicht der Gemeinderat Egenhausen, sondern das Altensteiger Stadtbauamt treffe.

Entscheidend sei, wo das Baurechtsamt die Linie zwischen Innen- und Außenbereich ziehe. Ob die Angrenzer des geplanten Baugrundstücks – im näheren Umkreis befinden sich sowohl landwirtschaftliche Hofstellen als auch Wohngebäude – mit dem Vorhaben einverstanden seien oder nicht "spielt erstmal keine Rolle", ergänzte der Rathauschef.