Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung blieb nichts mehr übrig. Das Verfahren wurde eingestellt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Telefonmitschnitt deckt Falschaussage auf. Angeklagte hatte 33-Jährigen angerufen und das Gespräch aufgezeichnet.

Egenhausen/Nagold - Als Staatsanwalt David Schenk und Richter Martin Link in der Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht den Mittschnitt eines Telefongesprächs anhörten, blieb vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung nichts mehr übrig – das Verfahren gegen den 27-jährigen Angeklagten aus Egenhausen wurde eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Am 3. September 2015 saß der IT-Praktikant auf dem Altensteiger Marktplatz vor einem Restaurant und unterhielt sich mit einem 57-jährigen Ausbilder. Bis der Inhaber einer Trockenbaufirma vorbeikam und in der türkischen Gaststätte verschwand. Als er wieder herauskam und zu seinem am Rand der Bundesstraße 28 geparkten Autos ging, lief ihm der Angeklagte hinterher.

Der als Zeuge geladene Ausbilder sagte aus, dass es zwischen beiden zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen sei. Bedroht, geschlagen und angespuckt – wie in der Anklageschrift behauptet – hätte der Beschuldigte den 33-Jährigen aber nicht, was er in einer Entfernung von 22 Metern mit Sicherheit gesehen hätte.

Genau das aber behauptete der Betriebsinhaber. Wegen einer "alten Geschichte" hätte es mit dem Angeklagten an diesem Tag Streit gegeben. Weil er in Eile gewesen sei, hätte er auf die Vorwürfe nicht reagiert und sei daraufhin beleidigt ("Hurensohn"), angespuckt und auf die rechte Schläfe geschlagen worden.

Der 27-Jährige schilderte den Fall anders. Er hätte für den Geschäftsmann Folien hergestellt und dafür trotz Absprache keinen Cent bekommen. Als auch sein als Arbeiter in dieser Firma eingestellter Kumpel leer ausging "bin ich sauer geworden". Vor dem Restaurant hätte er den Geschäftsmann gestellt "aber nicht angerührt". Wegen der Prüfungsvorbereitung konnte die zweite Zeugin nicht vor Gericht erscheinen. Ihre Schilderung bei der Polizei deckte sich mit den Angaben des Firmenchefs.

Weil damit Aussage gegen Aussage stand, rief der Richter die Beteiligten zu sich und spielte ihnen einen Telefonmitschnitt vor. Der Angeklagte hatte den 33-Jährigen angerufen und das Gespräch aufgezeichnet.

Als Antwort auf seine Frage, wie er dazu käme, Dinge zu behaupten, die nicht stimmten, bekamen die Zuhörer im Gerichtssaal zu hören, das hätte er aus Wut gemacht, weil der 27-Jährige gedroht hätte, ihn wegen der Nichtbezahlung des Mitarbeiters anzuzeigen.

Damit war für den Staatsanwalt die Sache klar. Er plädierte auf Einstellung des Verfahrens. Dem schloss sich der Richter an. Jetzt überlegt sich der IT-Praktikant, ob er den Betriebsinhaber nicht wegen Verleumdung verklagen soll.