Die Georgierin stahl in Nagold auch Kleidungsstücke. (Symbolfoto) Foto: Fritsch

Amtsgericht verurteilt 29-Jährige wegen Diebstahls zu Bewährungsstrafe. Bekleidung für Tochter gestohlen?

Ebhausen/Nagold - "Ich habe die Sachen für meine kleine Tochter gebraucht", verteidigte sich eine 29-jährige Frau aus Ebhausen. Das Amtsgericht Nagold verurteile sie wegen Diebstahls von Schuhen und Bekleidung zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Außerdem muss sie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Die Angeklagte stammt aus Georgien und hat in Deutschland einen Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist. Warum sie die Sachen nicht bezahlt hat? "Mir fehlt das Geld", ließ sie über ihre Dolmetscherin ausrichten.

Aus dem Vorstrafenregister geht hervor, dass die 29-Jährige ein halbes Jahr vorher aus einem Supermarkt 70 Schachteln Zigaretten entwendete, weshalb ihr das Amtsgericht Böblingen eine Geldstrafe von 1200 Euro aufbrummte.

Die in Nagold gestohlenen Schuhe und Kleidungsstücke hatten einen Wert von 220 Euro. Die Georgierin gab ihr Fehlverhalten in der Verhandlung zu und versicherte: "Ich werde das nie wieder tun." Staatsanwältin Susanne Teschner schien davon nicht überzeugt.

Der Angeklagten hätte die erste Strafe eigentlich eine Lehre sein müssen. In ihrem Plädoyer forderte sie eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit. Außerdem müsste die Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Richter Martin Link folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Und redete der jungen Mutter ins Gewissen. Sollte sie wieder straffällig werden, was er nicht hoffen wolle "dann brauchen sie vor Gericht nicht mehr mit der Aussage daherkommen, es sei wegen dem Kind".