Informationsveranstaltung für Hausbesitzer im Sanierungsgebiet "Alte B462" / 25 Prozent Zuschuss möglich

Von Peter Schönfelder

Dunningen. Die Ortsumgehung ist gebaut, durch den Ort fahren nur noch halb so viele Autos. Die Gemeinde Dunningen will diese Chance nutzen und die Ortsdurchfahrt wieder zu einem Ort der Begegnung machen, an dem man sich wohlfühlt.

Indes, so etwas ist teuer. Aber gerade dafür haben Land und Bund Förderprogramme aufgelegt und unterstützen derlei Vorhaben. Und, ganz wichtig, man will die privaten Eigentümer mit ins Boot nehmen. Diese haben die Chance, für bauliche Maßnahmen an ihren Häusern im Sanierungsgebiet "Alte B462" Fördermittel zu erhalten.

Um das bevorstehende Verfahren eingehend zu erläutern, hatte die Gemeinde Dunningen am Mittwochabend zu einer Informationsveranstaltung in die Cafeteria des Hauses am Adlerbrunnen eingeladen. Das Interesse der potenziell Betroffenen war groß.

Bürgermeister Stephan Kröger übernahm die Begrüßung der Zuhörer und skizzierte noch einmal die Ziele im Sanierungsgebiet, das bis in das Jahr 2022 terminiert ist. Ziel sei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den öffentlichen Maßnahmen wie die Neugestaltung der eigentlichen Ortsdurchfahrt und Maßnahmen an den Privat-Gebäuden im Sanierungsgebiet.

Karl-Christian Fock von der Kommunalentwicklung (KE) aus Donaueschingen, er begleitet die Maßnahme von Anfang an, hatte sich bereits um die Antragstellung für die Gesamtmaßnahme "Alte B462" gekümmert und wird auch den privaten Hausbesitzern während des Verfahrens zur Seite stehen. Worauf haben die Hausbesitzer zu achten, um in den Genuss von 25 Prozent Zuschuss zu kommen? Dieser Zuschuss wird zu 40 Prozent von der Gemeinde getragen und 60 Prozent machen Mittel von Bund und Land aus, wobei die Zuschüsse je nach Umfang der Maßnahme in der Höhe zwischen 2500 und 30 000 Euro liegen können.

Förderfähig seien Maßnahmen der Hausbesitzer, die dem Sanierungsziel der Gemeinde dienen, wobei das Gebäude nach der Sanierung langfristig weiter genutzt werden sollte, erklärte Fock weiter. Dabei muss der Erneuerungsaufwand wirtschaftlich vertretbar sein (Fock: "Also keine Luxusdinger"). Gefördert werden zum Beispiel Modernisierungen sanitärer Einrichtungen, Belichtung und Belüftung, Schall- und Wärmeschutz, Heizung oder Energieversorgung und Entwässerung sowie vieles mehr.

Aber Fock warnte auch: Es bringe nichts, jetzt einfach loszulegen und die vielleicht schon lang geplante Renovierung endlich durchzuziehen. Um in den Genuss einer finanziellen Unterstützung zu kommen, müsse der Hausbesitzer zunächst einen Vertrag mit der Gemeinde schließen, die auch prüfe, ob die geplante Baumaßnahme dem Sanierungsziel entspricht. Vorher müsse und könne der Bauherr sämtliche Details mit der KE und der Gemeinde klären.

Sollte ein Zuschuss gewährt werden, werde dieser in mehreren Abschlägen ausbezahlt.

Bei Ordnungsverfahren im Sanierungsgebiet, sprich Abbrüchen, sei sogar Kostenersatz möglich, da in diesem Fall keine Baumaßnahme gefördert werde, machte Fock auf eine weitere Möglichkeit aufmerksam.

Einer der Zuhörer wollte allerdings wissen, wie lang Geld aus den öffentlichen Töpfen zur Verfügung stehe. Man werde sich jedes Jahr um die Mittel bemühen, versprach Fock. Das Verfahren laufe nach dem so genannten "Windhundprinzip", wobei der zuerst mahle, der zuerst komme. Aber Fock riet auch von übertriebener Hektik ab. Besser sei ein gründlich vorbereiteter Antrag, als fehlerhaftes hastiges Einsteigen.

Dunningens Kämmerer Lothar Kopf fasste noch einmal den Zeithorizont zusammen. Das laufende Jahr 2015 sei zunächst für die Planungsarbeit reserviert, um im nächsten Frühjahr beginnen zu können. Geplant seien direkte Gespräche zwischen Gemeinde und KE und den betroffenen Anliegern.

Davon zu trennen sei allerdings der Rückbau der Ortsdurchfahrt durch die Gemeinde, um den gesamten Bereich insgesamt aufzuwerten. Aber Kopf unterstrich: "Das alles läuft nur gemeinsam."

Nach gut eineinhalb Stunden endete die Veranstaltung. Jetzt geht es an die Ausarbeitung die Einzelheiten.