Monique Adrian Foto: Schwarzwälder-Bote

dm-Markt: Regionalverband will Baugenehmigung akzeptieren / "Gemeinde soll Widerspruch gegen Planungsgebot zurückziehen"

Dotternhausen. "Es hat sich gelohnt", sagt Dotternhausens Bürgermeisterin Monique Adrian. Sie meint damit den Kampf der Gemeinde gegen den Regionalverband Neckar-Alb und die Stadt Balingen, die sich gegen den Bau des dm-Markts im Gewerbegebiet Großer Acker gewehrt hatten. "Der Bauherr hat in zweiter Instanz gewonnen", freut sich Adrian.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun, wie berichtet, im vorläufigen Verfahren entschieden, dass die vom Landratsamt für den Markt erteilte Baugenehmigung sofort vollziehbar ist. Damit können die Bagger in Dotternhausen rollen. Adrian geht von einem Baubeginn im kommenden Jahr aus.

Allerdings steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus. Dabei geht es um die Frage, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist. Vieles spricht dafür, dass das Gericht dies so sieht. Daher wollen die Stadt Balingen und der Regionalverband, so hat es Balingens OB Helmut Reitemann dargelegt, dieses Verfahren nicht weiter verfolgen und die Klage zurückziehen.

Entschieden sei aber noch nichts, betont der Vorsitzende des Regionalverbands, Eugen Höschele, gegenüber unserer Zeitung. So will er in der Woche nach den Herbstferien den Ältestenrat der Verbandsversammlung einberufen, um eine Entscheidung in dieser Sache vorzuberaten. "Ich kann diese nicht vorwegnehmen", sagt Höschele, er werde aber empfehlen, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen, weil dies nicht sinnvoll sei. Höschele: "Sollen sie den Markt halt bauen."

Im Gegenzug gehe er davon aus, dass die Gemeinde Dotternhausen den Widerspruch gegen das vom Regionalverband erlassene Planungsgebot zurücknimmt und den Bebauungsplan Großer Acker gemäß den Vorgaben der Regionalplanung ändert: "Dann sind wir wieder auf Augenhöhe", betont Höschele.

Er erinnert an den Beschluss des Regionalverbands hinsichtlich des Märktekonzepts, der mit großer Mehrheit gefasst worden sei. So habe auch das Vorgehen des Regionalverbands gegen Dotternhausen, Ofterdingen und Haigerloch bei der geplanten Ansiedlung von Märkten "nichts mit Rechthaberei zu tun, sondern es geht einfach darum, dass man sich daran hält und das beschlossene Konzept umsetzt." Höschele: "Dafür kämpfe ich." Dies habe nichts mit dem kommunalen Selbstbestimmungsrecht zu tun, das eben seine Grenzen habe: "Mit geht es darum, dass wir im Verband fair miteinander umgehen."

Im zweiten anhängigen Verfahren hinsichtlich des dm-Markts, in dem es um das Planungsgebot geht, ist das Hauptsacheverfahren noch nicht eröffnet. Im vorläufigen Verfahren geht es darum, ob das Gebot sofort vollziehbar ist oder der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Ziel ist die Änderung des Bebauungsplans Großer Acker dahingehend, dass dort eine Einzelhandels-Agglomeration ausgeschlossen wird.

"Das tun wir nicht", kontert Adrian Höscheles Vorschlag, die Gemeinde solle den Widerspruch dagegen zurückziehen. "Ich habe einen Beschluss des Gemeinderats", sagt die Bürgermeisterin. Im übrigen laufe das Verfahren noch, und sie habe vom Verband bisher noch gar nichts Offizielles gehört, sondern den Rückzug des Verbands aus der Zeitung erfahren. Der Regionalverband habe seine Position bis zum Schluss durchgezogen und merke nun, dass seine Aussichten im Hauptsacheverfahren gegen Null gehen, fasst sie dessen Intention zusammen. Der Gemeinderat Dotternhausen hat sich auch gestern mit dem Regionalplan befasst, der geändert werden soll. Unter anderem soll großflächiger Handel auch außerhalb der zentralörtlichen Kerne zugelassen werden, wenn keine Versorgung vorhanden ist und die Nachbargemeinden nicht beeinträchtigt werden.

Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung lautet: "Die Regelungen bezüglich der Einzelhandelsgroßprojekte stehen nicht im Einklang zur Landesentwicklungsplanung und den baurechtlichen Vorschriften, sondern schränken die Planungshoheit der Gemeinden weiter ein. Ein solcher Eingriff kann nicht im Sinne der Entwicklung des ländlichen Raums sein. Der Regionalverband wird aufgefordert, die bisherige Regelung entsprechend den baurechtlichen Vorschriften neu zu fassen."