Auf dem Gelände zwischen dem Netto-Markt und "BoxerMotor" an der B 27 in Dotternhausen soll der dm-Markt angesiedelt werden. Foto: Visel

VGH Mannheim verhindert Ratsvotum in Ofterdingen. Bürgermeisterin will Projekt umsetzen.

Dotternhausen - Noch immer wartet die Gemeinde Dotternhausen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in Sachen Planungsgebot für das Gewerbegebiet Großer Acker. Dort soll, wie berichtet, ein dm-Markt entstehen.

Der Regionalverband lehnt dies ab und hat gegenüber der Gemeinde ein Planungsgebot erlassen mit dem Ziel, Einzelhandel in dem Gebiet auszuschließen und dieses sofort umzusetzen. Das Landratsamt ist inzwischen vom Verband mit der Ersatzvornahme beauftragt worden, weil die Gemeinde selbst bislang nicht tätig geworden ist. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Sofortvollzug rechtskräftig ist und das Landratsamt somit die Ersatzvornahme umsetzen muss.

Ein weiterer Aspekt ist das eigentliche Bauverfahren, mit dem die Gemeinde Dotternhausen selbst nichts zu tun hat. Inzwischen liegt vom Regierungspräsidium Tübingen der Widerspruchsbescheid vor. Demnach ist die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung für den Markt rechtens, gegen die der Regionalverband und die Stadt Balingen vorgegangen sind. Gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums können Rechtsmittel eingelegt werden. Man sei mit dem Investor laufend in Kontakt, so Bürgermeisterin Monique Adrian. "Wir wollen das Projekt umsetzen. Die Signale aus Tübingen sind eindeutig."

Im Verfahren hinsichtlich des Planungsgebots, das der Regionalverband auch gegen die Gemeinde Ofterdingen wegen des geplanten Baus von zwei Einkaufsmärkten erlassen hat, ist man schon einen Schritt weiter. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte geurteilt, die vom Tübinger Landratsamt vorgenommene Ersatzmaßnahme sei rechtswidrig. Daher wollte der Ofterdinger Gemeinderat die angeordnete Veränderungssperre für das Bauareal wieder aufheben. Wäre dies geschehen, hätte das Baurechtsamt über die Bauvoranfragen zu den beiden Märkten, die auf einer Brachfläche an der B 27 entstehen sollen, entscheiden müssen.

Dazu kam es nicht. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VHG) teilte vor der Sitzung am Dienstag mit, dass die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 17. März vorläufig ausgesetzt werde. Denn während eines laufenden Verfahrens dürften keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.