Vor dem Horber Amtsgericht musste sich der ehemalige Geschäftsführer einer Dornstetter Firma verantworten. Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder-Bote

Ehemaliger Geschäftsführer von Dornstetter Firma steht vor Gericht

Von Peter Morlok

Dornstetten/Horb. Dass man im Geschäftsleben auf sein Äußeres achten sollte, wozu sicher auch ein gepflegter Haarschnitt gehört, ist selbstverständlich. Dass man nach hartem Tagwerk abends bei vollem Sound einer guten Surround-Anlage entspannen möchte, ist auch noch irgendwie nachvollziehbar. Nur, dass man sich Haarschneider und Stereosound auf Firmenkosten beschafft und Urkunden fälscht, ist dann eher nicht mehr nachvollziehbar.

Der frühere Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende einer Dornstetter Firma stand vor dem Horber Amtsgericht. Ihm wurde gewerblicher Betrug zum Nachteil seiner damaligen Firma in vier rechtlich selbstständigen Fällen vorgeworfen. Los ging es mit einem Haarschneider, den er als externe Festplatte ausgab. Hier hätte er zwei Rechnungen vertauscht, gab er zu Protokoll. Bei diesem "Versehen" ging es lediglich um einen Betrag von rund 100 Euro.

Der zweite Fall war dann schon größer. Der Angeklagte kaufte ein Heim-Sound-System und behauptete, er hätte einen Labtop zum Preis von 1499 Euro für die Firma gekauft. Diesen Betrug gab der Angeklagte zu. "Da hat anscheinend meine Intelligenz ausgesetzt", versuchte er sich zu entschuldigen.

In zwei weiteren Fällen brauchte der Angeklagte angeblich Geld, um zwei Mitarbeiter eines Großkunden zu bestechen, um einen Auftrag in der Größenordnung von 60 000 Euro an Land zu ziehen. Um dieses Geld in die Bücher zu bekommen, bastelte er sich zwei Rechnungen. Einmal will er ein MacBook für knapp 2000 Euro gekauft haben, das andere Mal wurde eine Flugreise in die USA für rund 3200 Euro abgerechnet. Dem Controller der Firma, der vor Gericht als Zeuge aussagte, erklärte der Beschuldigte damals, dass dieses Vorgehen mit dem Firmeninhaber abgesprochen sei.

Als man im inneren Managementkreis der Firma wegen der Geschäftsgebaren des Angeklagten immer unruhiger wurde, und die Belegschaft Sorge hatte, dass das Unternehmen in einem halben Jahr pleite macht, wenn der Angeklagte so weiterwirtschaftet, wurde der Firmeninhaber informiert. Dieser kam in den Betrieb, schaute sich die Unterlagen durch und fand Ungereimtheiten. Insbesondere stolperte er über den Beleg für die Flugreise. Der Angeklagte wurde daraufhin fristlos entlassen und zivilrechtlich belangt. Nach der Beweisaufnahme stand für die Staatsanwaltschaft fest, dass der Angeklagte in vier rechtlich selbstständigen Fällen des Betrugs und in einem Fall zusätzlich wegen Urkundenfälschung, nicht jedoch des gewerbsmäßigen Betrugs, zu belangen sei. Sie forderte am Ende des Strafantrags eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Der Verteidiger des Beschuldigten sah dies völlig anders: Aus seiner Sicht hat sich der Angeklagte zum Wohl der Firma "den Hintern aufgerissen" und alles versucht, um Umsätze zu generieren. Die Schmiergelder, die dafür geflossen seien und von deren Zahlung die geschädigte Dornstetter Firma heute noch partizipiere, habe der Beschuldigte nach dem zivilrechtlichen Verfahren ausgeglichen. "Und dafür wird mein Mandant nun zerfleischt und bekommt beruflich keinen Fuß mehr auf den Boden", so der Anwalt. Sein Mandant sei deshalb lediglich für den Ankauf des Sound-Systems zu belangen, alles andere sei mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer sah jedoch den Tatvorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung als erfüllt an und verurteilte den Angeklagten in vier rechtlich selbstständigen Fällen wegen Betrugs, teilweise mit Urkundenfälschung, zu einer Gesamtstrafe von 140 Tagessätzen zu je 55 Euro sowie zur Übernahme der Gerichtskosten. "Sie haben ihre Vertrauensstellung missbraucht", warf er dem sichtlich geschockten Täter vor.