Die Baumaßnahme Regenüberlaufbecken Zitzmannsbrunnenbachtal in Dornhan hat ordentliche Dimensionen. Archiv-Foto: Danner Foto: Schwarzwälder-Bote

AbwasserBei Versammlung des Zweckverbands Unteres Glattal viele Aktivitäten im Blick

Viele Zahlen und durchweg konforme Abstimmungsergebnisse prägten die Sitzung des Abwasserverbandes "Unteres Glattal" im Dornhaner Bürgersaal "Farrenstall" unter dem Vorsitz des Verbandsvorsitzenden Markus Huber.

Von Dieter Wagner

Ganz oben auf der Tagesordnung stand die Vergabe verschiedener Gewerke für die Ertüchtigung der Regenüberlaufbecken im Verbandsgebiet des Abwasserverbands Unteres Glattal. Eckart Stetter von der Ingenieurgesellschaft Dreher-Stetter erläuterte den Mitgliedern die Gewerke und gab dafür Vergabeempfehlungen. Insgesamt handelt es sich um ein Volumen von 222 864 Euro, wovon die verfahrens- und prozesstechnische Ausstattung wie mit Rohren und Armaturen den größten Batzen darstellt. Für 104 850 Euro erhielt die Firma Stetter GmbH aus Nagold den Zuschlag.

Für 96 219 Euro wird die Eggs Elektronikanlagen GmbH die elektrotechnische Ausrüstung liefern. Die Zimmermannsarbeiten in Höhe von 11 538 Euro übernimmt die Firma Holzbau Vogt in Loßburg. Die Erd- und Rohbauarbeiten wurden an die Firma Seeger zum Angebotspreis von 10 256 Euro vergeben.

Zu der Vergabesumme kommen noch Ingenieur- und Nebenkosten in Höhe von 89 000 Euro, so dass sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 311 864 Euro belaufen. Vom Regierungspräsidium Freiburg erhält der Verband einen Zuschuss von 144 400, so dass der Abwasserverband 167 464 Euro selbst zu tragen hat. Diese Summe wird gemäß des prozentualen Fördersatzes von den Gemeinden Dornhan, Sulz, Horb und Loßburg getragen.

Stand der Baumaßnahme

Eckart Stetter informierte die Mitglieder des Abwasserverbandes über den Stand der Baumaßnahme Regenüberlaufbecken Zitzmannsbrunnenbachtal in Dornhan. Die am 23. April begonnenen Baumaßnahmen seien aufgrund der günstigen Wetterverhältnisse planmäßig vorangegangen, betonte der Ingenieur. Man liege derzeit um 10,2 Prozent unter der Kostenberechnung, aber 6,8 Prozent über der Auftragssumme. Dies sei dem instabilen Baugrund geschuldet, in dem sich zahlreiche Sandschichten befänden, so Stetter. Man habe deshalb viele Steine in einem Betonbett verlegen müssen, was für einen Mehraufwand von 118 000 Euro gesorgt habe. Man werde jetzt mit der Dammschüttung beginnen, im ersten Halbjahr 2016 die technische Ausrüstung einbauen um nach dem Wegebau im zweiten Halbjahr die Anlage im November 2016, wie geplant, in Betrieb zu nehmen.

Zum von der Verbandspflege erstellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 gab es keine Beanstandungen, zumal der Verband seit 2004 keinerlei Kreditverpflichtungen mehr hat. Auch die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2016 wurde einstimmig abgesegnet.

Klärmeister Roland Wößner stellte seinen Betriebsbericht für das Jahr 2014 vor und machte auch einen Betriebswertevergleich der letzten Jahre. Er berichtete, dass die Kläranlage "Unteres Glattal" 2014 weitgehend störungsfrei arbeitete. Die amtlichen Untersuchungen seien ohne Beanstandungen gewesen und man habe auch die geforderten Ablaufgrenzwerte eingehalten.

Abwärme reicht aus

Mit dem Blockheizkraftwerk wurden 2014 über 50 Prozent des Gesamtstromverbrauchs in der Kläranlage erzeugt, die Abwärme reichte aus, um selbst in den Wintermonaten den Faulturm und das Betriebsgebäude zu beheizen. Der 35 Jahre alte Verbandssammler wurde im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zwischen der Kläranlage und Bettenhausen auf einer Strecke von elf Kilometern mit der Kamera untersucht, wobei festgestellt wurde, dass nur geringe Schäden vorhanden sind. Beim Großbrand in Dornhan habe die Feuerwehr die Kläranlage zügig informiert, so dass dort geeignete Maßnahmen zwecks der zu erwartenden großen Menge Abwasser getroffen werden konnten, berichtete Roland Wößner. Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrecht hat der Landtag 2009 den Abschied vom kameralen Haushalts- und Rechnungswesen hin zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) beschlossen. Diese Umstellung hat auch beim Zweckverband bis zum 1. Januar 2020 zu erfolgen.