Die Gemeinde Dormettingen hat das Anwesen Kaffeebühlstraße 18 und ein angrenzendes Grundstück erworben. Auf diesem Areal könnten bald fünf neue Bauplätze entstehen. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Dormettinger Gremium beschließt Verkaufsbeschränkungen für das Baugebiet Bruck

Der Gemeinderat Dormettingen hat für das Baugebiet Bruck eine Verkaufsbeschränkung auf "Interessenten mit nahem Bezug zu Dormettingen" beschlossen.

Dormettingen. Wie Bürgermeister Anton Müller in der Sitzung am Donnerstag sagte, habe die Nachfrage nach Bauplätzen in der Gemeinde in den vergangenen Jahren nach Erschließung eines weiteren Bauabschnitts im Baugebiet Bruck deutlich zugenommen.

So seien in diesem Jahr vier Bauplätze verkauft worden. Dies habe zur Folge, dass nur noch drei Bauplätze zur Verfügung stünden, für zwei weitere Plätze gebe es Reservierungen.

Da im kommenden Jahr jedoch noch nicht mit der Erschließung eines weiteren Bauabschnitts im Bruck begonnen werden könne, schlug Müller dem Gremium vor, bis auf Weiteres Bauplätze in diesem Baugebiet nur noch an Personen und Bauwillige mit nahem Bezug zu Dormettingen zu verkaufen.

Demnach können Personen Grundstücke erwerben, die seit mindestens einem Jahr in Dormettingen wohnen, deren Eltern oder Kinder dort wohnen, die mindestens zehn Jahre in Dormettingen gewohnt haben, die ihren Arbeitsplatz seit mindestens einem Jahr in Dormettingen haben oder die in anderer Art und Weise den nahen Bezug zu Dormettingen vorweisen können.

Mit dieser Maßnahme, so Bürgermeister Müller, soll gewährleistet werden, dass Bauwillige, die eine dieser Forderungen erfüllen, auch künftig einen Platz im Bruck erwerben können.

Diese Beschränkung gelte allerdings nur so lange, bis weitere Bauplätze dort erschlossen seien. Auswärtige Bauwillige könnten aber an anderer Stelle in Dormettingen Bauland erwerben. Müller denkt dabei an den Bereich Kaffeebühlstraße. Dort hat die Gemeinde das Anwesen 18 sowie ein weiteres Grundstück mit einer Fläche von insgesamt 30 Ar erworben. Wenn die dafür beantragten Fördermittel aus dem Programm Ländlicher Raum genehmigt seien, könnten dort fünf Bauplätze entstehen.

Zudem hat der Gemeinderat den Entwurf für die Änderung des Gewerbegebiets Bubensulz genehmigt sowie die erneute Auslegung und Behördenanhörung beschlossen. Dabei geht es um die Bildung eines weiteren Grundstücks und dessen Erschließung.

Der Satzungsbeschluss könnte laut Müller im März gefasst werden. Die Erschließung des Areals werde parallel dazu vorbereitet.