Wegen Missbrauchs und Vergewaltigung muss sich ein 48-Jähriger aus Donaueschingen am Landgericht Konstanz verantworten. Foto: dpa

Prozessbeginn am Landgericht Konstanz. 48-Jähriger aus Donaueschingen soll geistig behindertes Mädchen mehrfach missbraucht haben.

Donaueschingen/Konstanz - Es scheint bereits am ersten Verhandlungstag ein schwieriger Prozess um Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen 48-jährigen Hilfsarbeiter aus Donaueschingen zu werden, der gestern vor dem Landgericht Konstanz eröffnet wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann im Jahr 2011 seine damals 14-jährige, geistig behinderte Stieftochter ein Mal sexuell missbraucht und zwei Mal vergewaltigt hat.

Bereits zu Prozessbeginn wurde deutlich, dass dieses Verfahren von Anfang an mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Grund sind die geistigen Einschränkungen des mutmaßlichen Tatopfers und die anscheinend problematischen Entstehungszusammenhänge seiner Aussagen, die laut Verteidiger des Angeklagten zum Teil mittels suggestiver Befragung durch Laien entstanden sind. Während Nebenkläger Siegfried Kauder bis zum Justizministerium ging, um die extrem langen Verfahrensdauer zu monieren, zerriss Verteidiger Christian Lewedei gestern das Glaubwürdigkeitsgutachten einer sachverständigen Psychologin in der Luft. Es sei völlig unprofessionell und unter Außerachtlassung wichtigster Grundsätze der modernen Aussagepsychologie erstellt worden, erklärte er. Fast eine Stunden lang verlas er die dezidierte Begründung seines Antrags, die Sachverständige zu entpflichten und ihr Gutachten nicht zu verwerten.

Das Gericht fasste noch keinen Beschluss über diesen Antrag. Der Vorsitzende wies aber bereits darauf hin, dass eine "Entpflichtung" der Gutachterin, nachdem diese bereits vor Gericht erschienen ist, nicht möglich ist. Als der Angeklagte zu Wort kam, sagte er nicht viel. Seit elf Jahren sei er mit der Mutter des Mädchens verheiratet, die zwei Töchter in die Ehe brachte. Danach kamen noch zwei Jungen auf die Welt: "Der M. gehört mir, und der P. gehört mir", sagte er. Den älteren Jungen hat man seit Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe aus der Familie genommen. An den Beschuldigungen seiner Stieftochter sei nichts dran, meinte der schwer zu verstehende Angeklagte. Dann schilderte er umständlich den seiner Ansicht nach harmlosen Verlauf eines Abends. Auch die beiden Vergewaltigungen bestritt er.

Das Mädchen sei schwierig, habe die Geschwister herumkommandiert und ihm sogar einmal mit einer Ohrfeige gedroht. "Sie hat mich nicht als Stiefvater akzeptiert", meinte er. Überhaupt hätten seine Kinder mehr auf die Frau vom Jugendamt gehört als auf die Eltern. Die Aussagen des mutmaßlichen Tatopfers und seiner Schwester wurden nicht öffentlich bekannt. Beide sind offensichtlich in ihrer Ausdrucksfähigkeit eingeschränkt. Anstatt eine unter diesen Umständen sehr schwierige Zeugenbefragung durchzuführen, betrachteten die Prozessbeteiligten gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Videoaufzeichnung, die anlässlich ihrer richterlichen Vernehmung angefertigt wurde. Das war vor zwei Jahren. Der Prozess wird heute fortgesetzt.