Beschuldigte soll Geld aus Automaten unterschlagen haben

Donaueschingen (flo). Laut Ermittlungen sollte eine Seniorin um 2500 Euro gebracht werden. Eine ihr bekannte und nun angeklagte Frau hob für die Pflegebedürftige mehrere Beträge zwischen 200 und 500 Euro am Geldautomaten ab und gab das Geld nicht oder nur teilweise weiter.

Die Vertrauensperson der 76-Jährigen kam ihrer Ladung ins Amtsgericht nicht nach, so wurde in deren Abwesenheit verhandel. Die zur Geldkarte gehörende Pinnummer war der Angeklagten bekannt, offen ist, ob eine Schadenswiedergutmachung eingeleitet wurde.

Die Angeklagte begab sich spätabends oder in der Nacht zum Geldautomaten. Sie erhob gegen den Strafbefehl über eine zweijährige Bewährungsstrafe Einspruch. Während der Hauptverhandlung zeichnete sich ein geringeres Strafmaß ab, worauf die Pflichtverteidigung den Einspruch zurückzog.

Letztlich bleibt für die angeklagte Rumänin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung stehen, die Schadenswiedergutmachung ist einzuleiten oder nach Kräften fortzuführen.