Der Arnold-Schönberg-Ring liegt hoch über vielen Dächern der Donaueschinger Kernstadt und darf als Randstück des kommunalen Innenbereichs gelten. Zweihundert Meter südlich des Top-Wohngebiets erstreckt sich auf dem Schellenbergausläufer ein "Dorado" für Hundehalter und ihre Lieblinge. Quasi wöchentlich ergeben sich dort Fragen hinsichtlich der Leinenpflicht. Foto: Hahnel

Für genaue Auskünfte führt kein Weg an der Stadtverwaltung vorbei . Überwachung der Tiere Pflicht.

Donaueschingen - Über die Baugesetzgebung ist ersichtlich, auf welchen donaustädtischen Flächen Hunde nicht zwingend angeleint werden müssen – auch wenn das fast seltsam klingt.

Das Stichwort lautet "Innenbereich". Zuletzt sah sich die Stadtverwaltung wieder veranlasst, auf den Leinenzwang für Hunde zu verweisen, "aufgrund von Beschwerden", wie es von offizieller Seite heißt. Im Innenbereich von Kommunen und ihren Stadtteilen greift der generelle Leinenzwang; diesen sehen übrigens viele auf Wiese und Wald ausgeweitet.

Wo der Donaueschinger Innen- in den Außenbereich übergeht, scheint wegen der momentanen Randbebauung offenkundig zu sein, der Schein aber trügt. Wenn Hundehalter ganz sicher gehen wollen, führt für sie kein Weg an der Stadtverwaltung vorbei. Ob dort allerdings glasklare Auskünfte zum "Status" des Lieblingsspazierweges erteilt werden, darf bezweifelt werden.

Selbst Hauptamtsleiter Tobias Butsch wirkt "überfallen", wenn er etwa den Schellenberg einzustufen hat, als Jurist und ausgewiesener "Paragrafenmensch" kommen ihm aber Verweise auf besagte Baugesetzgebung und die "Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten" über die Lippen. Auch Butsch ist klar, dass bei einem Vorfall mit Verletzungs- oder gar Todesfolge die Gebietsabgrenzung nur ein Teil der meist folgenden juristischen Auseinandersetzung ist, doch was geschrieben steht, steht eben geschrieben.

"Im Falle des Angriffs eines nicht angeleinten Hundes auf einen Menschen haben also unsere Mitarbeiter des Ordnungs- und Bauamtes miteinander zu sprechen, so viel ist klar", sagt Tobias Butsch zu einem "ewigen" Thema, das durch die teils starke emotionale Verbundenheit von Mensch und Tier sehr viel Gewicht hat. Im klar definierten Außenbereich Donaueschingens dürfen Hunde abgeleint und laufen gelassen werden. Das ist eine zunächst gute Nachricht für alle, dies es schlicht als unnatürlich empfinden, wenn ein "Lauftier" mit teils immensen Beschleunigungs- und Geschwindigkeitswerten nie "loslegen" darf und immer neben Frauchen oder Herrchen hertippeln muss.

Schnell aber tun sich beim Thema Außenbereich die nächsten Probleme auf, denn ein dort herumtollender Hund ist, laut Polizeiverordnung, "durch eine Person zu überwachen, die auf das Tier durch Zuruf einwirken kann". Einwirken heißt aber nicht zwingend, dass Angriffe oder Drohgebärden durch energische Lautstöße verhindert werden. Kreisjägermeister Knut Wälde dürfte beim Begriff "einwirken" nur milde lächeln, der altgediente Waidmann weiß schon lange, dass sich einige Hunde verbal beeinflussen lassen, andere hingegen nicht. "Deshalb wollen wir nach wie vor, dass die Leinenpflicht ins Jagdgesetz kommt", so Wälde. Wälde weiß aber auch um "bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen": "Jäger dürfen, je nach Örtlichkeit, nach wie vor auf Hunde anlegen, tun dies aber kaum noch, weil es bei einem Abschuss immer Ärger gibt." Weder Butsch noch Wälde halten eine generelle Maulkorbpflicht für geboten, auch, wenn sich damit viele Fragen erst gar nicht ergäben. "Ich denke, unsere kommunale Lösung ist für das Tier besser. Ich kenne auch keine Gemeinde, die eine für alle Hunde geltende Pflicht erlassen hat.Für Knut Wälde ist eine Maulkorbpflicht nicht durchsetzbar, es gebe wohl viel Widerstand. "Ich stehe auch nicht unbedingt hinter einer generellen Pflicht, die großen bulligen Kampfhunde ausgenommen", so der Kreisjägermeister.

Mit Ablauf des Jahres wird die Stadt Donaueschingen rund 81 000 Euro Hundesteuer eingenommen haben. Der Ersthund kostet 108 Euro Steuer pro Jahr, der Zweithund 216. In Donaueschingen sind 796 Hunde registriert.