Dieter Münzer bezweifelt, ob die Einzelzimmerverordnung wegen des Mangels an Pflegeplätzen überhaupt in Kraft treten wird. Dennoch will er für St. Michael eine Übergangsfrist bis 2028 erreichen. Foto: Falke

Verordnung: Heimleiter Dieter Münzer will Übergangsfrist für Altenpflegeheim St. Michael beantragen.

Donaueschingen - Ab 2019 dürfen alle Altenpflegeheime in ganz Baden-Württemberg nur noch Einzelzimmer für ihre Bewohner vorhalten.

Der Leiter des Altenpflegeheimes St. Michael, Dieter Münzer, will aber bewirken, dass er für die Verordnung von einer Übergangsfrist Gebrauch machen kann, die diese Vorgabe erst ab dem Jahr 2028 für die große Donaueschinger Einrichtung relevant machen wird.

"Wenn das Land Baden-Württemberg überhaupt bis dahin noch an dieser Vorgabe festhalten will", so Münzer, der dies deshalb in Frage stellt, weil es bereits jetzt schon viel zu wenig Pflegeplätze im Schwarzwald-Baar-Kreis gebe und die Nachfrage allein durch die demografische Entwicklung um schätzungsweise 30 Prozent steigen werde.

Zu der Einzelzimmerverordnung, die Baden-Württemberg als einziges Bundesland der ganzen Republik umsetzen will, hat Münzer eine klare Meinung. "Ich bin kein Befürworter dieser Vorgabe, denn das Land greift damit in die unternehmerische Freiheit der Träger ein. Außerdem bin ich fest davon überzeugt, dass die Nachfrage solche Rahmenbedingungen von selbst regelt und die Häuser sich auf die Bedürfnisse der Bewohner einzustellen haben", erklärt Münzer. Und ob das Bedürfnis immer mit dem Wunsch eines Einzelzimmers verbunden ist, das bezweifelt der Heimleiter, der bereits 27 Jahre die Verantwortung für das Haus trägt, stark.

Der Wunsch danach, dass Vater oder Mutter allein in einem Zimmer sein sollen, rühre mehr von den Kindern her. "Oft zeigt sich ein völlig anderes Bild, wenn der Bewohner dann doch in einem Doppelzimmer untergebracht ist. Dann blühen manche richtig auf und es entstehen schöne Freundschaften", berichtet Münzer. Die Einzelzimmerverordnung sorgt seiner Meinung nach dafür, dass die Menschen eher einsamer werden.

Um der Einzelzimmerverordnung gerecht werden zu können, müsste St. Michael ein Drittel der Plätze abbauen. Abgesehen von der Wirtschaftlichkeit, die damit nach Münzers Einschätzung klar in Frage gestellt werden würde, hätte dies auch zur Folge, dass noch weniger Pflegeplätze zur Verfügung stünden. "Ein Ding der Unmöglichkeit. Wo sollen denn all die Menschen hin? Es ist ja jetzt schon so, dass wir nicht jeder Anfrage gerecht werden können", sagt Münzer. Die Übergangsfrist, die Münzer nun beantragen will, gilt nicht für alle Heime. Nur jene, die zum Beispiel eine Erweiterung aufgrund des Denkmalschutzes nicht schnell umsetzen können oder Heime, die in den letzten Jahren, wie im Fall von St. Michael, viel investiert haben, haben die Chance auf eine Verlängerung der Frist.

Dafür muss Münzer bis 2019 ein Konzept vorlegen, das von einem Fachbüro ausgearbeitet wird. "Das Planungsbüro ist zwar noch nicht beauftragt, aber der Zeitplan sieht vor, dass 2017 die Analyse vorgenommen und 2018 das Konzept ausgearbeitet wird, bevor es 2019 zur Entscheidung bei der Heimaufsicht vorgelegt werden muss", berichtet Münzer.

Wohin der Weg dann führt, ist auch für den erfahrenen Heimleiter noch nicht ganz abzusehen. "Vielleicht wird es kein betreutes Wohnen mehr geben oder es wird eine bauliche Veränderung vorgenommen werden müssen. Wir sind also alle gespannt darauf, wie sich all das entwickeln wird.

Eines ist aber gewiss: Die Menschen, die einen Heimplatz benötigen, werden nicht weniger", ist Dieter Münzer überzeugt.

Das Altenpflegeheim St. Michael in Donaueschingen bietet 300 Bewohnern Platz und beschäftigt 140 Angestellte. 54 Einzelzimmer und 56 Doppelzimmer sind vorhanden. Das Haus verfügt über eine stationäre und Kurzzeitpflege, eine Demenzstation und betreutes Wohnen. 2011 wurde die Westfassade für 1,1 Millionen Euro aufwendig saniert. 2003 wurde der Ostflügel angebaut