Rund 500 16- und 17-jährige Wähler / Stadtverwaltung hofft auf höhere Wahlbeteiligung / Jugendgemeinderat ist kein Thema

Von Jane Rembe und Niclas Käfer

Donaueschingen. Laut Pressesprecher Tobias Butsch gibt es in Donaueschingen 471 Personen im Alter von 16 und 17 und 1160 Personen im Alter von 18 bis 23 Jahren. Schon am 7. März 2013 hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf des neuen Mindestalters in den Landtag eingebracht, am 11. April 2013 wurde das Gesetz vom Landtag verabschiedet. Diese Änderung beschränkt sich jedoch nur auf die kommunale Eene und gilt nicht in jedem Bundesland. In ganz Baden-Württemberg gibt es somit insgesamt eine Millionen Erstwähler im Alter von 16 bis 23 Jahren, rund 200 000 davon sind 16 bis 17 Jährige, die das erste mal an der Kommunalwahl am 25. Mai teilnehmen dürfen.

In Donaueschingen war die Oberbürgermeisterwahl die Premiere des neuen Gesetzes, nun gilt dieses auch für die bevorstehende Kommunalwahl. Die Stadt Donaueschingen erhofft sich durch die neue Änderung des Mindestwahlalters eine prozentuale Steigerung der Wahlbeteiligung im Gegensatz zur Oberbürgermeisterwahl, dort lag die Wahlbeteiligung bei 49,5 Prozent. Durch die Wahl würde auch die demokratische Willensbildung auf eine breitere Basis gestellt werden, meint Tobias Butsch.

Es bestehen keine Bedenken bezüglich des jungen Wahlalters, in vielen Bereichen gäbe es die Tendenz die Altersgrenzen herabzusetzen. Die 16-Jährigen haben die Chance, sich aktiv an der demokratischen Mitbestimmung zu beteiligen und ihre Stimmen an die Vertreter zu geben, die ihre Interessen stärken und Entscheidung treffen, die wiederum positive Auswirkungen auf die Jungwähler haben.

Die Jugendlichen können nicht nur wählen, sie können auch auf kommunaler Ebene Verantwortung zeigen, indem sie einen Jugendgemeinderat bilden. Im Jugendgemeinderat können Jugendthemen besprochen werden und die Jugendlichen können ihre eigenen Bedürfnisse durchsetzen. Der Jugendgemeinderat hat Rede und Antragrecht im Gemeinderat. Nach Angaben des städtischen Presseprechers gab es bereits einen Jugendgemeinderat in Donaueschingen in den Jahren 1991 bis 1995, wegen mangelndem Interesse wurde er jedoch abgeschafft.

Es besteht die Hoffnung, dass es bei den diesjährigen Kommunalwahlen mehr Wahlbeteiligung gibt, vorallem im Bereich der 16 bis 23-Jährigen. Sollte sich diese Änderung landesweit als Erfolg erweisen, wäre eine Ausdehnung des neuen Wahlalters auch auf Landesebene, für die Landtagswahlen, vorstellbar.