Heimleiter Bernd Klostermann im lockeren Gespräch mit den Bewohnern im Spätsommer. Jetzt muss er einigen Flüchtlingen das Schreiben des Landratsamtes übergeben, das sie zum Auszug auffordert. Foto: Falke

Behördenbrief vom Landratsamt. Aufforderung zum Auszug bis zum 29. Februar. Zwangsräumung droht.

Donaueschingen - Nun müssen einige von ihnen ausziehen. Das Schreiben vom Landratsamt kam Anfang Februar. Manch einer soll sogar, bedingt durch die Urlaubssituation über die Fastnachtszeit, sein Schreiben erst Mitte Februar erhalten haben.

In dem Behördenbrief vom Landratsamt ist die Aufforderung zum Auszug bis zum 29. Februar klar und deutlich formuliert. Das Nutzungsverhältnis in der Gemeinschaftsunterkunft wird jenen Flüchtlingen gekündigt, die bereits einen anerkannten Aufenthaltstitel erhalten haben oder bereits mehr als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft verbracht haben.

So schreibt es der Paragraf 9 Absatz 1 im Flüchtlingsaufnahmegesetz vor. Die Flüchtlinge haben mit dem Auszug zwei Möglichkeiten: Entweder sie finden selbst Wohnraum oder sie werden vom Landratsamt einer der Anschlussunterbringungen zugeteilt. Diese sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt.

Das Landratsamt macht aus zwei verschiedenen Gründen Druck in Sachen Auszug der Bewohner. Pressesprecherin Heike Frank erklärt auf Anfrage, dass, obwohl die Gemeinschaftsunterkünfte derzeit nicht voll ausgelastet seien, die Kosten der Grund für die Verlegung der Flüchtlinge seien.
Wer sich nicht fügt, dem droht die Zwangsräumung

Denn solange die Flüchtlinge sich für die maximale Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises aufhalten, bekommt das Landratsamt die Kosten für die Unterbringung vom Land erstattet. Danach müssen die Kommunen die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Anschlussunterbringungen tragen. »Je großzügiger das Landratsamt mit Übergangsfristen bis zur Anschlussunterbringung umgeht, umso mehr Wohnplätze muss das Landratsamt vorhalten, ohne einen gesetzlichen Auftrag zu haben, was ein erhöhtes finanzielles Risiko für den Landkreis darstellt«, ist in der Stellungnahme des Landkreises zu lesen.

Warum die Flüchtlinge hingegen erst relativ kurzfristig und mit einer Frist von nur vier Wochen informiert werden, hänge, so Frank, damit zusammen, dass auch das Landratsamt oft erst kurzfristig erfahre, welche Flüchtlinge ihren Aufenthaltstitel erhalten haben.

Wer sich dieser Aufforderung des Landkreises nicht beugen will, dem wird gleich die Zwangsräumung angedroht. Sollte ein Flüchtling weiterhin Geld vom Landratsamt erhalten, wird dieses nur noch mit Umzug in die Gemeinde ausgezahlt.

Eine Auflistung des Landratsamtes auf seiner Internetseite zeigt, dass in den Wohnblöcken der ehemaligen Franzosen-Wohnungen derzeit noch Platz ist: In der Hans-Thoma-Straße sind 103 Plätze vorhanden und derzeit 88 Flüchtlinge untergebracht. In der Hansjakobstraße sind ebenfalls 103 Plätze verfügbar und nach Stand vom 11. Januar 90 Personen untergebracht. In der Emil-Rehmann-Straße stehen 29 Plätze zur Verfügung, die von 24 Personen genutzt werden.

Freie Plätze

Eine Auflistung des Landratsamtes auf seiner Internetseite zeigt, dass in den Wohnblöcken der ehemaligen Franzosen-Wohnungen derzeit noch Platz ist: In der Hans-Thoma-Straße sind 103 Plätze vorhanden und derzeit 88 Flüchtlinge untergebracht.

In der Hansjakobstraße sind ebenfalls 103 Plätze verfügbar und nach Stand vom 11. Januar  90 Personen untergebracht. In der Emil-Rehmann-Straße stehen 29 Plätze zur Verfügung, die von 24 Personen genutzt werden.