Möglicherweise droht dem Angeklagten noch eine Zivilklage auf Schmerzensgeld. Foto: dpa

Maschine viel zu gefährlich. Sicherheitsfachmann beeindruckt das nicht. Amtsgericht urteilt.

Donaueschingen/Bräunlingen - Die merkwürdige Arbeitsauffassung eines freiberuflich tätigen Sicherheitsbeauftragten für Arbeitsschutz hat dazu geführt, dass ein 15-jähriger Schüler sich vor zwei Jahren während seines Ferienjobs in Bräunlingen so schwer verletzte, dass er lebenslang gezeichnet bleibt.

Der Schüler war beim Schneiden von Alustreifen mit der Hand in eine Maschine geraten, die überhaupt nicht den geltenden Sicherheitsstandards entsprach. Der Rechtshänder verlor dabei die letzten Glieder zweier Finger der rechten Hand. Die Staatsanwaltschaft Konstanz erließ bereits damals gegen den Leiter des Unternehmens und dessen Sicherheitsbeauftragten Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nachdem der 63-jährige Sicherheitsfachmann eine Geldstrafe von 3000 Euro nicht akzeptiert hatte, wurde er vom Amtsgericht Donaueschingen Ende vorigen Jahres zu 4500 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung beim Landgericht Konstanz ein, die jetzt verworfen wurde. Damit gilt, falls nicht noch Revision beantragt wird, die Geldstrafe als bestätigt.

Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung

Auch vor der Berufungskammer bestritt der freiberufliche Sicherheitsingenieur jegliche Schuld an dem Unfall. Dass man den 15-Jährigen verbotenerweise an einer automatischen Schlagschere arbeiten ließ, fiel tatsächlich nicht in seinen Verantwortungsbereich, sondern dafür sind leitende Mitarbeiter und letztendlich die Unternehmensleitung zuständig. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet den Einsatz Jugendlicher an Maschinen. Das sollten Arbeitgeber, die Ferienjobber beschäftigen, wissen.

Dass die 40 Jahre alte Maschine aber nie auf Sicherheitsmängel überprüft wurde, hat der 63-jährige Angeklagte zu verantworten. Der rechtfertigte seine Untätigkeit mit der Existenz eines damals bereits fünf Jahre alten Entwurfs einer "Gefährdungsbeurteilung". Darin wurden zwar eklatante Sicherheitsmängel an dieser Maschine festgestellt und deren Beseitigung detailliert beschrieben, andererseits enthielt dieser Entwurf aber die Bemerkung "kein Handlungsbedarf". Deshalb, so der Angeklagte, habe er das Wort "Entwurf" weggelöscht und die Beurteilung quasi als erledigt an die Geschäftsführung weitergegeben.

Verteidiger schiebt Schuld auf die Unternehmensleitung

Wer diese völlig unzutreffende Bemerkung unter das Papier gesetzt hatte, blieb unklar. Eindeutig war jedoch der Widerspruch zwischen der Feststellung erheblicher Mängel und einem fehlenden Handlungsbedarf, der den Sicherheitsfachmann jedoch offensichtlich unbeeindruckt ließ. Er habe sich die Maschinen nicht mal angeschaut: "die stand ja auf der anderen Seite", meinte er.

Sein Verteidiger machte die Unternehmensleitung für den Unfall verantwortlich und meinte, von einer speziell für alle Belange des Arbeitsschutzes beauftragten und bezahlten Sicherheitskraft könne man nicht verlangen, dass sie immer alle Maschinen kontrolliere.

Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, muss der 63-Jährige noch mit einer beachtlichen Zivilklage auf Schmerzensgeld rechnen.