Urteil: 26-jähriger Hobby-Boxer erreicht mit Berufung lediglich Strafminderung um zwei Monate

Donaueschingen. In einer Julinacht vor zwei Jahren kam es in einer Diskothek in Donaueschingen zu einer folgenschweren Auseinandersetzung. Sie endete für einen 25-jährigen Mann aus Rottweil mit Blutergüssen im Gesicht und am Körper sowie mit Schürfwunden am Rücken.

Durch einen Schlag oder Tritt gegen das Ohr erlitt er einen Tinnitus, unter dem er fast zwei Jahre lang litt. Vor einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen als Täter zwei Männer aus Rottweil zu Freiheitsstrafen. Einer davon, ein 26-jähriger arbeitsloser Hobbyboxer, sollte für 14 Monate ins Gefängnis. Die Strafe wurde nicht rechtskräftig, weil er Berufung einlegte. Doch vor dem Landgericht Konstanz erreichte er jetzt lediglich eine Strafminderung von zwei Monaten. Die erhoffte Bewährung gab es auch hier für den mehrfach einschlägig vorbestraften und bewährungsbrüchigen Täter nicht.

In jener Nacht war es nach einem Rempler zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung in der Diskothek gekommen. Nachdem alle Beteiligten von Sicherheitskräften hinausbegleitet worden waren, spuckte der 25-Jährige noch einmal in Richtung des Angeklagten und seines Begleiters. Das war für sie Anlass, den Mann mehrmals heftig gegen die Wand und ein Treppengeländer zu schleudern, bis er zu Boden ging. Während der 26-Jährige ihn am Boden festhielt, trat sein Begleiter noch mehrmals gegen Kopf und Körper des angetrunkenen Opfers.

Schon vor dem Amtsgericht hatte der jetzt verurteilte Täter seine Beteiligung eingeräumt. Um sich vor dem Gefängnis zu retten, überreichte er dem Geschädigten noch im Gerichtssaal 1000 Euro Schmerzensgeld. Das wurde strafmildernd berücksichtigt, Bewährung gab es keine.

Jetzt erklärte der Angeklagte, er sei inzwischen wegen familiärer Probleme drogensüchtig geworden und wolle eine Therapie antreten. Er konnte belegen, dass er bereits einen Therapieplatz und eine Kostenzusage seiner Krankenkasse hat. Allerdings war er zu dem entscheidenden Vorgespräch in der Klinik nicht erschienen.

Kein Grund für Bewährung

Vor Gericht erklärte er, er habe sich beim Boxen einen Finger gebrochen und deshalb den Termin nicht wahrnehmen können. Das kam bei der Vertreterin der Staatsanwaltschaft gar nicht gut an. Sie fand, der Mann sei mit dem Urteil des Amtsgerichts sogar noch gut weggekommen. Inzwischen sei er drogensüchtig, arbeitslos und habe keine feste Beziehung mehr. "Sie haben gezeigt, dass Sie mit Chancen nicht gut umgehen können", erklärte sie.

Das Gericht sah auch keinen Grund für eine Bewährungsfrist, verkürzte die Haftstrafe aber wegen der langen Verfahrensdauer auf zwölf Monate.

Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, müsste der Angeklagte wegen zwei widerrufen Bewährungen insgesamt 21 Monate absitzen.