Aufwandsentschädigung angepasst

Dobel (mak). Das Ergebnis wurde im Gremium als weniger befriedigend bezeichnet. Und zwar, als es um die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft des Regionalverbands Nordschwarzwald ging. Der Dobler Gemeinderat nahm in der jüngsten Sitzung eine Mitteilung zur Kenntnis.

Stellungnahmen des Höhenorts wurden nicht gefolgt. So wurde beispielsweise von der Kommune die fast vollständige Ausweisung der landwirtschaftlichen Flächen von Dobel als Mindesflur abgelehnt. Und zwar wegen der völlig eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten. Man beantragte, das Ganze auf die ausgewiesenen FFH-Gebiete zu beschränken.

Das Gremium beauftragte die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb/Dobel, der Anforderung der überschießenden Tilgungsumlage im Jahr 2016 in Höhe von rund 210 000 Euro durch den Abwasserverband Albtal zuzustimmen. Hintergrund: In der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Albtal vom 28. April wurde angeregt, zukünftig auf die Erhebung einer Tilgungsumlage zu verzichten und die überschießenden Tilgungsumlagen bei den Verbandsmitgliedern anzufordern.

Die Kommunen Straubenhardt, Waldbronn, Karlsbad, Marxzell, Malsch, Ettlingen und Gaggenau sind mit dem Vorgehen zur Änderung einverstanden, teilte die Verwaltung mit.

Es lagen Empfehlungen des Kreisfeuerwehrverbands und der Kreisabteilung des Gemeindetags vor: Der Gemeinderat stimmte außerdem am Dienstagabend der Anpassung der Aufwandsentschädigung von Führungspositionen der Freiwilligen Feuerwehr zu. Der Kommandant bekommt ab Januar 2016 künftig 1000 Euro jährlich statt bisher 260 Euro. Seinem Stellvertreter werden 500 Euro überwiesen, für den Jugendleiter gibt’s ebenfalls 500 Euro. Die Gerätewarte dürfen künftig zudem 500 Euro untereinander aufteilen.