Windpark: Bei Widerspruch eventuell Verwaltungsgebühren

Dobel/Enkreis/Karlsruhe. Die Offenlage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Windparks Straubenhardt ist erfolgt, die Firma Wircon/Wirsol macht ernst. Eingelegte Rechtsmittel unter anderem der Gemeinde Dobel konnten bisher nicht verhindern, dass im Wald zwischen Dennach und dem Dreimarkstein bereits vorbereitende Rodungen stattfinden.

Bis einschließlich Freitag, 24. Februar, kann Widerspruch beim Landratsamt Enzkreis eingelegt werden. Sprich: Bis zu diesem Tag muss ein Widerspruch spätestens beim Landratsamt eingegangen sein.

Zur Wahrung der Frist reicht zunächst ein formloses Schreiben. Das Landratsamt wird aber, wie dessen Umweltamt über die Pressestelle mitteilt, in Zusammenhang mit der Eingangsbestätigung um eine zeitnahe Begründung des Widerspruchs bitten.

Abhängig vom Aufwand

Alle vorgebrachten Gründe würden geprüft. Werden die Gründe als nicht ausreichend oder unzulässig befunden, wird der Widerspruch zurückgewiesen. Sollte das Landratsamt einem Widerspruch nicht abhelfen können, wird dieser der Höheren Immissionsschutzbehörde beim Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

Entstehen dem Bürger bis hierher keine Kosten, kann sich dies nun ändern, worauf ein achtsamer Rotensoler Bürger den Schwazwälder Boten aufmerksam gemacht hat: Sollte ein Widerspruch sozusagen in zweiter Instanz vom Regierungspräsidium (RP) schließlich zurückgewiesen werden, können Verwaltungsgebühren anfallen.

Der stellvertretene Pressesprecher des RP, Joachim Fischer, spricht von in der Regel einigen Hundert Euro, abhängig vom jeweiligen Verwaltungsaufwand. Im Detail: "Die Gebührenordnung des Umweltministeriums sieht eine höhere Gebühr vor für die Zurückweisung eines Widerspruchs und eine reduzierte Gebühr für den Fall, dass der Widerspruch zurückgenommen wurde, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen war." Sollte ein Widerspruch erfolgreich sein, entstünden selbstverständlich keine Kosten für den Widerspruchsführer.

Übrigens: Für die Bearbeitung von Einwendungen im Genehmigungsverfahren, also im Zeitraum vor Dezember 2016, hat das Landratsamt Enzkreis keine Gebühren erhoben und wird dies auch nicht tun, wie dessen Pressestelle mitteilt.