Bei der Dobler Gemeinderatssitzung ging es auch um Kindergarten-Beiträge. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Eltern müssen tiefer in die Tasche greifen / Satzung über öffentliche Abwasserbeseitigung

Von Winnie Gegenheimer

Diskussionspotenzial barg die bürokratisch klingen-de "Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung", über die der Dobler Gemeinderat zu befinden hatte.

Dobel. Diese beschloss er bei drei Enthaltungen. Konform zur von Bürgermeister Christoph Schaack angekündigten Notwendigkeit eines sparsamen Kurses wurden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für 2016 bis 2018 neu kalkuliert, nachdem dies im letzten Drei-Jahres-Zeitraum versäumt worden war.

Gebührenanpassung ab 1. Januar

Höhere Umlagen des Klärwerks, Unterdeckung aus den vergangenen Jahren sowie im Kreisvergleich niedrige Abwassersätze haben zu folgender Gebührenanpassung geführt: Ab Januar 2016 wird die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter abflussrelevanter Fläche und Jahr 0,32 Euro (bisher 0,28 Euro) betragen. Ebenfalls ab Januar 2016 beträgt die Gebühr für Schmutzwasser und sonstige Einleitungen je Kubikmeter 1,43 Euro (bisher 1,05 Euro).

Nicht unerheblich gestiegene Personalkosten gegenüber Elternbeiträgen, die deutlich unter denen der Nachbarkom-munen lägen, hätten für die Kindergartenbeiträge eine Überarbeitung der Sätze sinnvoll gemacht, erläuterte Rathauschef Schaack eine zweite, wie er betonte, nicht populäre, aber notwendige Maßnahme der Verwaltung.

Bis zu zehn Prozent mehr

Gespräche mit Leitung und Elternbeirat der Einrichtung hätten stattgefunden. Das Gemeinderatsgremium unter-stützte das Vorhaben, der Elternbeitrag decke die anfallenden Kosten hier nur zu etwa einem Viertel, rechneten sowohl Lothar König (Pro Dobel) als auch Bernd Bischoff (Freie Unabhängige Dobler) vor. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung billigte das Gremium die Festsetzung angepasster Beiträge zum 1. Februar 2016 nach den Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände. Die Beiträge für die einzelnen Betreuungsformen werden um bis zu zehn Prozent angehoben.