Windkraftpläne Straubenhardt: Stellungnahme aus Dobel

Von Winnie Gegenheimer

Dobel. Vorigen Monat stieß die Infoveranstaltung der Bürgerinitiative "Gegenwind Straubenhardt" im Dobler Kurhaus auf rege Resonanz. Auch aus Dobel selbst, als Nachbargemeinde gehört man zu den Betroffenen.

Dass sich die Gemeinde Dobel gegen Windkraft und damit gegen die Ausweisung von Teilflächen für solche Vorhaben auf seiner Gemarkung ausspricht, war nicht Entscheidung der Verwaltung im stillen Kämmerlein, sondern resultiert aus dem mehrheitlichen Wunsch der Bürger.

Einer, der nicht nur viel Erfahrung mitbringt, sondern seine Überzeugung auch fundiert vertritt, ist Altbürgermeister Gerhard Westenberger. War es doch in seiner Amtszeit, als Dobel 1984 das Prädikat Heilklimatischer Kurort erhielt. Anlass für ihn, sich an Landtagsabgeordnete zu wenden, darunter Dieter Hillebrand, Staatssekretär a.D., und Thomas Blenke, im November 2014 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Bedeutung des Kurortgesetzes bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu stellen. Dabei ging es dem Dobler vor allem um die Vereinbarkeit von Windkraft und kurörtlichen Belangen. Nicht zuletzt, was die Auswirkungen des Infraschalls betrifft, worüber bei der Veranstaltung am 20. Mai durchaus Brisantes zu erfahren war.

Mitte Dezember 2014 wurde diese Anfrage aus dem Büro des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Ministers Alexander Bonde beantwortet: "Die Errichtung von Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde Straubenhardt in circa 1000 Metern Entfernung hat auf die heilklimatischen Verhältnisse der Gemeinde Dobel keinen Einfluss." Im Übrigen wurde in dem Antwortschreiben auf die noch nicht abgeschlossenen Verfahren und die zuständigen Behörden verwiesen. Und "der für einen heilklimatischen Kurort…. vorgegebene Charakter… bezieht sich ausschließlich auf die Gemarkung Dobel". Eine Aussage über mögliche Auswirkungen "auf den Tourismus im Kurort Dobel ist nicht möglich".

Enttäuschend für den engagierten Förderer des Kur- und Tourismusortes Dobel. "Wie passt das zusammen?", fragt Westenberger in Hinblick auf die an Natur und deren Erhalt ausgerichtete Politik des grünen Ministers und führt ein Beispiel, unabhängig vom Infraschall, auf: "Man stelle sich die Gefahr im Winter vor vom Eiswurf durch riesige Rotorblätter. Da kann man Wanderer die erste Etappe des Westwegs kaum noch begehen lassen."

Entmutigen lässt sich Westenberger jetzt nicht. Er und andere möchten prüfen lassen, inwieweit es rechtlich zulässig ist, dass die Regierungen verschiedener Bundesländer unterschiedliche Gesetze und Rechtsverordnungen über den Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung erlassen. In Bayern beträgt der Mindestabstand das Zehnfache der Bauwerkshöhe, im Falle 200 Meter hoher Anlagen also 2000 Meter. In Baden-Württemberg sind es gerade einmal 700 Meter als Richtwert-Empfehlung, die nur durch das Greifen weiterer Richtlinien gegebenenfalls erhöht werden können. Es geht um die Frage, ob dies mit dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Bundesländern vereinbar ist.