Verwaltung schildert ihre Sicht der Dinge zu Ausschreibung / Gremien sollen über zweiten Anlauf beraten

Dietingen (vs). Bei der geplanten Auffüllung des Gebiets "Holderäcker" in Böhringen ist nicht nur Erde in Bewegung. Jetzt äußert sich auch die Verwaltung.

War die Ausschreibung der Arbeiten rechtens? Eine Firma befürchtet, dass die Gemeinde Dietingen den Auftrag einem bestimmten Unternehmen zuschanzen wollte, und hat deshalb die Kommunalaufsicht eingeschaltet (wir berichteten). Zu einem Submissionstermin ist es gar nicht erst gekommen. Die Behörde hatte nämlich befunden, dass es keinen Grund für die erfolgte "Beschränkte Ausschreibung" gegeben habe. Dabei wird nur eine bestimmte Zahl von Unternehmen aufgefordert, ein Angebot einzureichen.

Grundlos, meinte die Kommunalaufsicht und erklärte vielmehr, eine öffentliche Ausschreibung sei erforderlich. Ob tatsächlich gemauschelt wurde, dazu wollte sich die Kommunalaufsicht auf Nachfrage nicht äußern.

Dafür schildert die Verwaltung in einem Artikel fürs Mitteilungsblatt nun ihre Sicht der Dinge. "Die von einem Fachbüro ausgearbeitete Ausschreibung erhielt von einer der beteiligten Firmen eine Mängelrüge", heißt es darin. Nach der Prüfung durch das Kommunalamt und das Fachbüro sei die Ausschreibung deshalb noch vor Angebotseröffnung aufgehoben worden. Davon, dass eine konkurrierende Firma die Kommunalaufsicht erst eingeschaltet hatte, ist indes nichts zu lesen.

Dafür nennt die Verwaltung einige Bedingungen – etwa, dass Anlieferungszeiten geregelt sein sollen –, die Ort- und Gemeinderat erarbeitet hätten, um eine Verfüllung in Betracht zu ziehen. "Um diese und andere Bedingungen durchzusetzen und auch örtliche Fachfirmen einzubinden, entschieden die beteiligten Gremien auf Empfehlung der Gemeindeverwaltung eine Ausschreibung der Arbeiten zur Verfüllung vorzunehmen". Und die war dann bekanntlich beschränkt.

Wie es jetzt weitergeht? Dazu teilt die Dietinger Verwaltung mit: "Vor einer weiteren Ausschreibung haben der Ortschaftsrat Böhringen und der Gemeinderat in den kommenden Sitzungen darüber zu beraten, ob unter geänderten Voraussetzungen nochmals eine Ausschreibung erfolgen soll."