Der Ofen befindet sich links, die Öffnung auf der Gegenseite. Auf Anweisung des Umweltschutzamtes wurde das Verbrennen eingestellt. Foto: privat Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Leser macht auf möglicherweise ortsübliches, aber auch illegales Treiben aufmerksam / Rathaus Dietingen informiert

Dietingen. "Beim Verbrennen von Altholz können giftige Stoffe freigesetzt werden!" So lautet eine Überschrift über ein Kapitel eines Textes, den die Gemeindeverwaltung Dietingen im Amtsblatt demnächst veröffentlichen will. Aus gutem Grund.

Wie zu Wochenanfang zu erfahren war, ist es zuweilen ortsüblicher Brauch, Grüngutabfälle und Altholz nicht bei den entsprechenden Sammelstellen abzugeben oder darüber zu entsorgen, sondern sich dieser Last dadurch zu entledigen, dass man sie auf irgendeine Art und Weise an Ort und Stelle privat verfeuert.

So soll es nach Angaben eines Lesers, der am Montag deswegen Kontakt mit unserer Redaktion aufnahm, in den vergangenen Wochen in Rotenzimmern, einem Dietinger Ortsteil, vorwiegend samstags zu derartigen Vorfällen gekommen sein. Konkret: Ein Besitzer eines sehr in die Jahre gekommenen markanten Bauernhauses soll dieses teilweise dadurch beseitigt haben, dass er den nicht zu unterschätzenden Anteil an Altholz praktischerweise und kurzerhand in einem Ofen verbrannte. Die Folge war unter anderem, dass eine dicke, beißende Rauchwolke durch das Dorf zog.

Unser Leser hat sich nach eigenen Angaben bei mehreren offiziellen Stellen gemeldet, so bei der Ortsverwaltung, der Polizei und dem Landratsamt und auf den Zustand, der seiner Meinung nach ein offenkundiger Missstand war, aufmerksam gemacht. Mit unterschiedlichem, zunächst bescheidenem Erfolg. Der Leser, im Bewusstsein und Wissen, dass es sich um Vorgänge handelt, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind, insistierte und zeigte das Fehlverhalten gegenüber dem Landratsamt an.

Wir hakten am Montagabend beim Umweltschutzamt des Landratsamtes nach und stellten per E-Mail mehrere Fragen, etwa danach, wie mit Bauschutt generell umzugehen sei, was verfeuert werden dürfe und was nicht, mit welchen Sanktionen derjenige in Rotenzimmern nun rechnen müsse, der die Gebäudebestandteile verfeuert habe, und wie die Behörde vorgehe, da es dort offensichtlich regelmäßig auch zu Verfeuerungen von Gründgutabfällen komme.

Der Eingang unserer Anfrage wurde seitens der Behörde bestätigt, die Beantwortung aus verschiedenen Gründen indes erst für Donnerstag in Aussicht gestellt.

Nun denn, da kommt die unaufgeforderte elektronische Post aus dem Rathaus Dietingen wie gerufen. Laut der behördlichen E-Mail aus Dietingen soll im kommenden Mitteilungsblatt Aufklärungsarbeit betrieben werden. Es geht genau um dieses Thema, nämlich das "Verbrennen von Holzabfällen im heimischen Ofen oder Grill".

In dem Text wird festgehalten: "Mit steigenden Brennholzpreisen werden immer häufiger auch möglicherweise belastete Holzabfälle verbrannt. Doch wer belastete Holzabfälle in Kleinfeuerungsanlagen, bei offenen Feuern und oder sogar beim Grillen verbrennt, belastet nicht nur die Umwelt, sondern gefährdet auch die Gesundheit der eigenen Familie und der Nachbarn."

Einige Passagen weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass hier kein Spielraum vorhanden sei und Zuwiderhandlungen geahndet würden: "Das Verbrennen von Abfallholz in Kamin und Grundöfen ist verboten! Fallen Althölzer beim Umbau, Ausbau, Räumung, Produktion usw. an, so sind diese gemäß den Vorgaben der Altholzverordnung zu entsorgen. Althölzer aus privaten Haushalten können z. B. über die Annahmestellen des Landkreises oder aber bei hierfür berechtigten privaten Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Immer wieder kommt es vor, dass nicht zulässige ›Brennstoffe‹ wie Spanplatten, Sperrholz, alte Möbel oder Sonstiges im heimischen Ofen oder Grill angezündet werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Bei Verstößen gegen umweltrechtliche Vorschriften können dabei empfindliche Strafen drohen."

Nach so viel aufschlussreichen Informationen ist davon auszugehen, dass die Luft in Rotenzimmern ab sofort rein sein wird.