Inkassofirmen rufen mit ihren hohen Forderungen beim Empfänger oft große Ängste hervor. Foto: dpa/Bodo Marks

Inkassounternehmen stellen oft völlig überzogene Forderungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht in schwerwiegenden Angelegenheiten mit Abmahnungen gegen ungerechtfertigte Forderungen vor – wie aktuell bei einem Fall aus Schwaikheim.

Margit W. kam festlich gestimmt aus dem Weihnachtsgottesdienst in der Mauritiuskirche, als sie am 26. Dezember 2022 um etwa 11.35 Uhr einen durchnässten Zettel an der Windschutzscheibe ihres Autos vorfand: „Wünsche Ihnen schöne Weihnacht! Kostet Sie jetzt 156,– €“, stand dort handschriftlich vermerkt. Die Schwaikheimerin hatte in der Eile und wegen des Regens während des Kirchgangs auf dem Gästeparkplatz eines noch geschlossenen Restaurants geparkt. Das Schild, wonach widerrechtlich geparkte Autos abgeschleppt würden, hatte sie ignoriert. Damit begann ein nunmehr halbjähriges Ringen, das W. an den Rand der Verzweiflung getrieben hat. Denn die Restaurantbesitzerin hatte unverzüglich eine Inkassogesellschaft informiert, die nun immer dreistere Forderungen erhebt.