Einer Nutzungsänderung wird nicht zugestimmt / Nein auch für neues Produktionswerk

Deißlingen (shr). Eine bereits genehmigte Doppelgarage in Lauffen sollte nach dem Willen der Eigentümer eine Nutzungsänderung erfahren. Doch das erwies sich in der Gemeinderatssitzung als nicht so einfach.

Die Garage wird schon seit einiger Zeit nicht alleine zum Abstellen von Fahrzeugen verwendet. Die darin stattfindende Nutzung und jetzt erst beantragte Teilnutzung, muss nach Auffassung von Hauptamtsleiter Herbert Traxler als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden. Dies sei mit den Vorschriften des Bebauungsplans nicht vereinbar.

"Die planrechtlichen Bestimmungen schließen eine gewerbliche Nutzung zugunsten der Wohnnutzung aus." Eine Befreiung von dieser Vorschrift sei nicht möglich, weil damit in die Grundzüge der Planung eingegriffen werde, so Traxler. Die Baurechtsbehörde prüfe zwar noch, ob es sich um eine nicht störende, handwerkliche Tätigkeit handle. Diese sei jedoch nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebiets diene. Die Nachgenehmigung fand nur zwei Befürworter, der Rest des Gremiums lehnte dies ab.

Wegen fehlender, rechtlicher Grundlagen wurde auch einer Bauvoranfrage von Georg Müller, Betonwerke- und Betonfertigteilwerk, nicht das notwendige Einverständnis erteilt. Es sollte auf dem Grundstück "Stallberg" im Bereich Lauffen ein Produktionswerk für die Herstellung von Betonfertigteilen errichtet werden. Das Bauvorhaben jedoch liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. In einem solchen Gebiet sein nur privilegierte Bauvorhaben im Einzelfall zulässig. Der derzeitige Flächennutzungsplan im Gewann Stallberg sehe keine bauliche Nutzung vor. Zudem sei die Erschließung von Wasser, Abwasser sowie Straßen- anbindung an die Kreisstraße nicht gegeben, erläuterte die Verwaltung.

Der Annahme von Spenden für die Feuerwehr, Aubert-Schule und Gemeindebrunnen in Höhe von rund 3900 Euro wurde zugestimmt.