Gemeinderat setzt zur Sanierung des Grüner-Areals gegenüber Investor strengere Bestimmungen durch

Von Siegfried Reinhardt

Deißlingen. Mit einem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Tankstelle Bahnhofstraße" wurden am Dienstagabend in großer Runde mit Gemeinderat und Ortschaftsrat Lauffen die Ziele abgesteckt.

Das "Grüner-Areal" soll von der Firma Eisele Procon GmbH saniert und der Bebauung zugeführt werden. Dem Geschäftsführer der Procon GmbH, Gerhard Eisele, kam von Seiten der Gemeinderäte jedoch zunächst eisiger Wind entgegen. So wollte Gemeinderat Bernd Angst (SPD) dem Vertragswerk nur zustimmen, wenn die Altlasten beseitigt würden. Angst: "Ich möchte hier keine Deckelung". Er wolle, so der Rat, für die Anwohner eine Gesundheitsgefährdung ausschließen. Hierzu meinte Bürgermeister Ralf Ulbrich, dass auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten müsse. So wäre zum Beispiel die Versiegelung einer Altlast eine Sanierung. Die Procon GmbH verpflichtet sich nach Paragraphen 7 des Durchführungsvertrages das Grüner-Areal (gehört ebenfalls der Firma Procon) innerhalb von sieben Jahren zu beplanen, zu sanieren und zu bebauen beziehungsweise einer neuen Nutzung zuzuführen. Im zweiten Abschnitt des Paragraphen 7 ist eine Vertragsstrafe bei schuldhafter Nichterfüllung von 100 000 Euro vorgesehen. Für Gemeinderat Hartmut Storz ist das zu wenig. 500 000 Euro seien vorstellbar. Dies wurde jedoch von Gerhard Eisele abgelehnt: "Bis 250 000 Euro geh ich konform". Somit wurde das Vertragswerk in diesem Punkt auf 250 000 Euro abgeändert.

Gemeinderat Dietmar Kargoll bemängelte im dritten Absatz des §7 ein Wort. Dort werden die Ausnahmen für die Konventionalstrafe geregelt. Es steht dort: Die vereinbarte Vertragsstrafe wird dann nicht fällig, wenn die Gemeinde Deißlingen nachweislich durch ihr Handeln oder Unterlassen die Verpflichtung zur Überplanung, Sanierung und Bebauung oder Umnutzung des Geländes behindert oder verunmöglicht. Das Wort "Behindert" störte Kargoll. Kargoll präzisierte seine Bedenken: "Wenn die Procon was bauen will, das nicht gewünscht werde seitens der Gemeinde, liegt bereits eine Behinderung vor. Hierzu der Bürgermeister: "Im Vorfeld sind bereits Nutzungsausschlüsse mündlich formuliert worden. So darf zum Beispiel kein Lebensmittel-Einzelhandel oder gar ein Fast-Food- Tempel dort eröffnet oder gebaut werden." Man solle doch dem Vorhabenträger die "Tür ein Stück offen halten". Dem Vertrag und den Bebauungsplänen wurden von den Gemeinderäten mit den erwähnten Ausnahmen zugestimmt.